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ᐅ Hobby-Schuppen am Grundstücksrand


Erstellt am: 23.08.16 14:10

E
Elina
23.08.16 15:25
Genehmigungsfrei sind aber idR nur Gartenhäuschen ohne Aufenthaltsräume. Ein Hobbykeller ist auf jeden Fall ein Aufenthaltsraum. Ich würde also in jedem Fall eine Baugenehmigung beantragen, man kann ja durchaus versuchen ob direkt an die Grenze gebaut werden darf. Damit hat man dann die Sicherheit, daß das Ganze so wie geplant auch erlaubt ist. Übrigens hatte ich vor kurzem 2 Mitarbeiter vom Bauamt da wegen einer Hangstützmauer und habe dann bei der Gelegenheit auch noch gefragt wie es mit Nutzung des Garagendaches als Terrasse aussieht. Zwar muß man damit im Grunde 3 Meter Abstand halten, allerdings steckt die Garage im Hang und die Terrasse wäre damit "unterirdisch", so daß die 3 Meter wieder passé wären. Der eine Mitarbeiter meinte er würde das ablehnen, der andere meinte, er wäre da nicht so streng. Es hängt also durchaus auch davon ab, an wen man gerät.
H
HilfeHilfe
24.08.16 07:50
ach sorry überlesen... was spricht dagegen ein großes gartenhaus hinzustellen und innen zu dämmen :p
D
DG
24.08.16 12:44
HilfeHilfe schrieb:
was spricht dagegen ein großes gartenhaus hinzustellen und innen zu dämmen :p

Dagegen spricht sowohl die die Nutzung als auch die Größe des Objekts - Werkstatt ist keine Garage, kein Gartenhaus etc. pp. und wenn man diese Nutzung schon plant, bricht man sich auch keinen Zacken aus der Krone, wenn man die Dinge gleich so benennt und baut, dass es auch rechtssicher ist. Hat den Vorteil, dass es hinterher kein Theater gibt.

Ganz unabhängig von der Gartenhaus-Situation wird hier vermutlich auch die gesamt zulässige Grenzlänge von 15m überschritten, ebenso wird das Gebäude die in NRW zulässigen 30m³ überschreiten, ergo ist man in einer ordentlichen Baugenehmigung drin.

Also warum zocken, wenn es doch eine einfache Lösung gibt!?:

1. Wegebreite ermitteln (Kataster). Wenn tatsächlich 3m Wegebreite vorliegt, die Werkstatt im Abstand von 1,5m zur westlichen Grenze planen.

2. Stellung der Werkstatt mit 3m Grenzabstand zur nördlichen Grenze

Wenn 1+2 erfüllt sind, kann die Werkstatt beliebig lang, breit und auch fast beliebig hoch (Höhe x 0,4 darf die 3m nicht überschreiten, ergo grobe maximale Höhe 7,5m!) werden, so lange zulässige Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl nicht gerissen wird. Das kann dann ein echter Trümmer werden, der die anderen 4 Werkstätten und Lager ersetzt, den Rest kann man dann um nutzen oder auch schlicht abreißen.

2. a. Alternative: grenzständige Bebauung nördlich mit Baulasteintragung bei nördlichem Nachbarn (heilt Nutzung und überschrittene Grenzbebauung gleichzeitig). Nachteil: kostet ca. 1000€ zusätzlich, drunter wird's kaum gehen.

MfG
Dirk Grafe
E
EinMarc
26.08.16 16:20
Bei dem Begriff "Werkstatt" wird aber regelmäßig eine lärmende Gewerbeausübung unterstellt und damit im Wohngebiet meist direkt abgelehnt.

Ich habe auf meinem Amt nach der Möglichkeit zur Errichtung einer Hobbywerkstatt gefragt, mir wurde aus o.g. Gründen zu einer Garage geraten. Ich darf dort auch machen was ich will, so lange ich niemanden störe. Sogar direkt an der Grenze (an zwei öffentlichen Wegen angrenzend)

Wurde übrigens auch schon (dank einem netten Nachbarn, der mir noch während dem Rohbau der Garage, also kein Strom, kein nix drin, bereits eine Gewerbeausübung und Serienproduktion unterstellt hat) 🙄 auch absolut rechtssicher bestätigt.
Denn mittlerweile waren sowohl das örtliche Bauamt, als auch die untere Baubehörde, die Gewerbeaufsicht und abschliessend sogar noch der Leiter der unteren Baubehörde vor Ort, um sich von der Rechtmäßigkeit zu überzeugen. Der Beschwerdeführer ging nach jeder fruchtlosen Inaugenscheinnahme eine behördliche Etage höher, bis ich diesem Vorgehen mit Klageandrohung einen Riegel vorgeschoben habe.

Die Auskunft der Ämter war übrigens immer die selbe:
So lange ich die Emission- und Immissionsgrenzwerte nicht überschreite UND ausreichend andere Stellplätze auf meinem Grund vorweisen kann, kann ich in der Garage machen und reinstellen, was ich möchte. In BaWü

Als kleine Anekdote sei mir noch gestattet zu erwähnen, dass der Nachbar mittlerweile mehrfach persönlich da war, mir mürrisch bestätigt hat, dass er tatsächlich noch nie etwas von meinem Hobby mitbekommen hat und ich ihm in der Zwischenzeit schon mehr als einmal etwas gebastelt habe, was er benötigt hat. So kann das auch gehen...


Allerdings ist die Garage massiv Beton, 25cm dicke Wände, isoliertes Tor usw. und man kann direkt vor dem Tor absolut nichts hören. Kompressor, Fräsmaschine, Winkelschleifer, nichts davon dringt nach außen. Und ich schliesse IMMER das Tor, auch wenn ich "nur mal eben" etwas abflexen muss oder so.
Rücksichtnahme beginnt immer bei sich selbst
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