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ᐅ Hauskauf und Teilung mit mehreren Parteien


Erstellt am: 28.03.19 19:47

N
nordanney
10.04.19 15:37
kaufenzudritt schrieb:
Kann Partei B ihren Teil des Grundstücks, zu dem auch Haus B gehört, für 300.000 EUR weiterverkaufen? Oder ist dieser Teil nun deutlich weniger wert (weil nur Gewerbeimmobilie und nicht als Wohnhaus genehmigt?)
Nein, da Partei B nicht Eigentümer des Grundstücks ist, sondern Partei A und B gemeinsam (Ihr teilt ja nicht Reell). Welcher "Idiot" kauft sich dann einen ideellen Anteil mit einer Partei A und muss seinen Anteil auch noch gewerblich nutzen? Da wird es keinen Käufer für geben, somit ist der Wert des ideelen Anteils eher symbolisch. Wenn dann auch noch Partei A und B sich nicht mehr lieb haben, kann Partei A auch noch den Verkauf des ideelen Anteils verhindern, da auch Partei A mit zum Notar muss.

Vergesst die ideelle Teilung! Entweder real teilen oder zumindest nach WEG, damit jede Partei "echtes und eigenes" Eigentum hat. Bewertung der jeweiligen Teile durch einen Gutachter, aus der Erfahrung heraus ist Wohnen i.d.R. wertvoller als Gewerbe bei ähnlichen Flächen/Zustand/Alter.
K
kaufenzudritt
10.04.19 15:54
nordanney schrieb:

Vergesst die ideelle Teilung! Entweder real teilen oder zumindest nach WEG, damit jede Partei "echtes und eigenes" Eigentum hat. Bewertung der jeweiligen Teile durch einen Gutachter, aus der Erfahrung heraus ist Wohnen i.d.R. wertvoller als Gewerbe bei ähnlichen Flächen/Zustand/Alter.

Ja, genau das meinte ich damit. Bin mit den einzelnen Begriffen immer noch etwas unklar, hab grad zu viel um die Ohren um mich ernsthaft damit zu beschäftigen.
Wenn reelle Teilung möglich ist, dann ist das natürlich immer bevorzugt, aber das ist gerade bei Objekten in Randlage scheinbar oft nicht möglich.
Aber wenn aus Erfahrung heraus der Teil mit dem Gewerbe dann weniger wert ist, bei gleicher Fläche/Zustand/Alter, dann bestätigt das das Problem.

Schade, da gibts halt öfter Objekte, die theoretisch für zwei Parteien ganz schön sind.
Letztens zwei Wohnhäuser auf einem Grundstück gesehen, aber wegen Mischgebiert muss eins gewerblich genutzt werden.
K
kaufenzudritt
10.04.19 16:07
Abgesehen von der Tatsache, dass die eine Einheit eine Gewerbeeinheit ist, sind die Häuser auch so unterschiedlich viel Wert, wegen Baujahr, Fläche, Erhaltungszustand usw.
Daher muss jetzt vor dem Kauf per Wertgutachten festgestellt werden, wieviel jeweils die halben Grundstücke Wert sind. Genau in diesem Verhältnis zahlt jeder seinen Anteil von 600.000€. Das wird niemals 50:50 sein.

Gehn wir mal vom rein theoretischen Fall aus, dass beide Häuser gleich alt sind, gleich gut erhalten und gleichviel Fläche haben.
Dann wäre aber trotzdem noch die Gewerbeimmobilie weniger wert, richtig?

Das müsste dann also ein Gutachter feststellen und dann müsste man das Grundstück eben entsprechend aufteilen, so dass beide ungefähr auf denselben Wert kommen. Frage ist halt, ob dass dann eher 60/40 wäre, oder ob das eher 95/5 wäre (also Gewerbeimmobilie+95% Grundstück).

Ich weiss, ist immer schwer pauschal zu beurteilen, aber geht mir vor allem darum, ob es theoretisch überhaupt eine Möglichkeit ist, oder nicht.

Mein Eindruck ist schon auch, dass das auf jedenfall kompliziert ist, auch mit den ganzen Versicherungen und das es später duchaus schwierig sein kann, einen geeigneten Käufer zu finden. Und ich nehme an es ist auch schwierig das mit zwei Parteien dann entsprechend von einer Bank finanziert zu bekommen, wenn das nicht sauber gleichwertig geteilt werden kann (in welchem Prozentualen Anteilen auch immer).

Wir stehen halt noch ganz am Anfang unserer Entscheidungsfindung und es ergeben sich für jedes Objekt neue Fragen... 🙂

Tendenziell bietet kaufen mit mehr Parteien halt zwei entscheidende Vorteile:

1. Mehr Auswahl: größere Objekte haben oft attraktivere Grundstücke/Lagen und sind insgesamt günstiger als Einfamilien objekte in ähnlicher Lage und Ausstattung.
2. Man ist nicht allein aufm wilden Land...;)
N
nordanney
10.04.19 16:12
kaufenzudritt schrieb:
Ich weiss, ist immer schwer pauschal zu beurteilen, aber geht mir vor allem darum, ob es theoretisch überhaupt eine Möglichkeit ist, oder nicht.
Theoretisch schon, praktisch aber nicht umsetzbar, da immer Partei A und B Eigentümer des gesamten Grundstücks sind. Die finanzierende Bank wird schon zum Problem, da es nur eine Erstrangfinanzierung gibt - für die Bank gibt es auch nur EIN Objekt. Wer bekommt die dann? Partei A oder B? Welche Bank finanziert dann für die andere Partei den Nachrang - und wenn zu welchen Konditionen?

Überlege einfach nicht weiter, es macht keinen Sinn. Sorry.
T
Tassimat
10.04.19 16:37
Wie wäre es so:
Partei A kauft alles und Partei B mietet nur. A könnte zusätzlich ein Darlehen von Partei B nehmen und B geht freiwillig in den zweiten Rank. Miete und Tilgung könnte man verrechnen.
N
nordanney
10.04.19 16:42
Tassimat schrieb:
Partei A kauft alles und Partei B mietet nur. A könnte zusätzlich ein Darlehen von Partei B nehmen und B geht freiwillig in den zweiten Rank. Miete und Tilgung könnte man verrechnen.
... und Partei A lässt sich einen Teil des Gesamtobjektes von Partei B finanzieren. Gute Idee für Partei A. Schlecht für Partei B, da bei einem Auszug genausoviel verbleibt, wie bei jedem anderen Mieter auch - nämlich nichts (dafür muss sich Partei A natürlich um die Unterhaltung des Hauses kümmern).
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