ᐅ Hauskauf mit vermieteter Einliegerwohnung? neuer Mietvertrag? Weitere Tipps?
Erstellt am: 01.10.2016 09:03
rupapu 01.10.2016 09:03
Guten Tag,
ich habe ein Haus mit vermieteter Einliegerwohnung gekauft (Räumung/Übergabe und Zahlung ist erst in einigen Monaten). Die Einliegerwohnung soll auch weiterhin vermietet bleiben. Zumindest die nächsten paar (mal mindestens 5) Jahre. Der Mieter möchte auch dort wohnen bleiben.
Welche Vorteile/Nachteile habe ich, wenn ich den alten Mietvertrag weiterlaufen lasse? Bzw. ist es empfehlenswert einen neuen Mietvertrag aufzusetzen?
Unabhängig vom "Inhalt" des Vertrages geht es ja auch um Kündigungsfristen etc.
Die Miete wollte ich nicht erhöhen - vielleicht mal nach ein paar Jahren.
im Internet finde ich ausschließlich die Rechte der Mieter. Was allerdings für den Vermieter am "besten" ist wird nicht beschrieben.
Besten Dank im Voraus
ich habe ein Haus mit vermieteter Einliegerwohnung gekauft (Räumung/Übergabe und Zahlung ist erst in einigen Monaten). Die Einliegerwohnung soll auch weiterhin vermietet bleiben. Zumindest die nächsten paar (mal mindestens 5) Jahre. Der Mieter möchte auch dort wohnen bleiben.
Welche Vorteile/Nachteile habe ich, wenn ich den alten Mietvertrag weiterlaufen lasse? Bzw. ist es empfehlenswert einen neuen Mietvertrag aufzusetzen?
Unabhängig vom "Inhalt" des Vertrages geht es ja auch um Kündigungsfristen etc.
Die Miete wollte ich nicht erhöhen - vielleicht mal nach ein paar Jahren.
im Internet finde ich ausschließlich die Rechte der Mieter. Was allerdings für den Vermieter am "besten" ist wird nicht beschrieben.
Besten Dank im Voraus
Bauexperte 01.10.2016 09:08
rupapu schrieb:
Welche Vorteile/Nachteile habe ich, wenn ich den alten Mietvertrag weiterlaufen lasse? Bzw. ist es empfehlenswert einen neuen Mietvertrag aufzusetzen?Du hast überhaupt keine Chance einen neuen Mietvertrag aufzusetzen, denn : Kauf bricht nicht Miete! Ausnahme: Kauf aus Zwangsversteigerung.Du trittst ergo mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag ein.
Grüße, Bauexperte
rupapu 01.10.2016 09:11
Danke - das ist mir soweit "eigentlich" klar.
Wenn ich allerdings zum Mieter sage, dass ich gerne einen neuen Mietvertrag machen möchte und dieser zustimmt, sollte das doch möglich sein - Oder?
Aktuell gehe ich davon aus, dass der Mieter da zustimmt - solch einen Eindruck hatte ich zumindest mal bei der Besichtigung.
Wenn ich allerdings zum Mieter sage, dass ich gerne einen neuen Mietvertrag machen möchte und dieser zustimmt, sollte das doch möglich sein - Oder?
Aktuell gehe ich davon aus, dass der Mieter da zustimmt - solch einen Eindruck hatte ich zumindest mal bei der Besichtigung.
Bauexperte 01.10.2016 09:20
rupapu schrieb:
Wenn ich allerdings zum Mieter sage, dass ich gerne einen neuen Mietvertrag machen möchte und dieser zustimmt, sollte das doch möglich sein - Oder?Theoretisch ja. Allerdings raten sämtliche Verbände davon ab, dies zu tun. Vlt. solltest Du Deinem Mieter erstmal näher auf den Zahn fühlen und Dir dann Gedanken machen.Was ist denn so vermeintlich schlimm am "alten" Mietvertrag?
Grüße, Bauexperte
rupapu 01.10.2016 09:28
Grundsätzlich stört mich am Vertrag nichts.
Daher frage ich ja hier.
Könnte ja sein, dass mich jemand auf irgendwas hinweist was für mich als Vermieter interessant sein könnte.
Wie läuft das ab, wenn der Vertrag bleibt?
Streicht man dann auf der ersten Seite die aktuellen Namen der Besitzer durch und ersetzt diese durch unsere Namen?
Daher frage ich ja hier.
Könnte ja sein, dass mich jemand auf irgendwas hinweist was für mich als Vermieter interessant sein könnte.
Wie läuft das ab, wenn der Vertrag bleibt?
Streicht man dann auf der ersten Seite die aktuellen Namen der Besitzer durch und ersetzt diese durch unsere Namen?
HilfeHilfe 01.10.2016 10:03
deswegen wäre ja der mieter schlecht beraten. Wenn es einen Passus gibt der für Vermieter interessant ist spricht vieles dafür das es für die gegenseite uninteressant ist 😉
mM nach musst du nichts tun
mM nach musst du nichts tun
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