Hauskauf feuchter Keller

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glycerine

Sehr gerne würde ich euch noch einmal um eure Einschätzung bitten. Nach katastrophalen Erfahrungen in puncto Hausbau haben wir vor einiger Zeit eine Eigentumswohnung besichtigt, die uns sehr gut gefällt.
Nun ist heute bei der Begehung mit meinem Vater aufgefallen, dass der Keller feucht ist (Kalksandstein).
Als wir den Verkäufer damit konfrontierten, übrigens Inhaber einer credit Consulting GmbH, bejahte er dies und erklärte, dass der Schaden daher komme, dass das Fallrohr abgerissen sei bei den Sanierungsmaßnahmen. Er sei relativ sicher, dass das Problem bereits behoben sei, versicherte aber, dass es das spätestens bis zur Übergabe sei und eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag aufgenommen werden würde.

Wie seht ihr diesen Fall? Könnte man hier einen garantieanspruch in den Kaufvertrag aufnehmen lassen? Sollten wir lieber sofort Abstand von der Immobilie nehmen? Ist es überhaupt möglich, eine Kellerwand aus Kalksandstein trocken zu bekommen, wenn ein gerissenes fallrohr die Ursache war?

Es handelt sich übrigens um einen Bau von 1970 auf einem Hanggrundstück. es handelt es sich um den Tageslichtraum im keller, der am Hang liegt.

Sollte ich wichtige Angaben zur Beurteilung dieser Sachlage vergessen haben, so fragt gerne nach. Zur Verdeutlichung habe ich mal den Grundriss angehängt. Es geht um die hintere Wand im "Hobby-R"
hauskauf-feuchter-keller-115907-1.jpg


Ich danke euch ganz herzlich!!! Wir sind mittlerweile ziemlich verzweifelt, weil wir das Gefühl haben, dass in Richtung Kauf oder Bau bei uns so gar nichts funktionieren will.
 
wpic

wpic

Wenn das Objekt für Euch überhaupt noch in Frage kommt, solltet Ihr die 2. Begehung im Sinne einer Kaufberatung nur mit einem altbau- und sanierungserfahrenen Architekten/Bauingenieur durchführen.

Er soll die Bausubstanz bewerten, offensichtliche Mängel festsellen, den Sanierunggsstau benennen können und auch alle Dokumente zur ETW bewerten können (Rücklagen, Konstruktion der Eigentümergemeinschaft, Hauswalter, Protokolle der VErsammlungen, Grundbuchauszug des EIgentümers.) etc. Auf die Aussagen des Verkäufers würde ich nicht mehr geben, als sein Status vermuten lässt: Makler haben im Grunde keine Kenntnisse des Objekts und haben daran auch kein Interesse. Auskünfte zum Objekt musst Du Dir aus verlässlichen Quellen selbst besorgen.

Bei einem Haus aus den 70ern kann die Bauwerksabdichtung im KG durchaus schadhaft oder gar nicht vorhanden sein. Geschosse in Hanglage stellen da eine größere Herausforderung an die Abdichtung erdberührter Bauteile. Die gemauerten Lichtschächte ohne/mit verstopften Abflüssen und alte, undichte Kellerfenster können zusätzliche Schwachpunkte sein. Eventuelle Sanierungsmaßnahmen, die angeblich bereits ausgeführt worden sind, soll der Gutachter anhand von Rechnungen oder Planungsunterlagen prüfen. Wenn nichts belegbar ist, ist im Zweifelsfalle auch nichts gemacht worden.

Zu prüfen bleibt auch in der ETW der energetische Standard der Gebäudedämmung, der recht bescheiden ausfallen wird. Hier sind vor allem Wärmebrücken zu beachten (Rollladenkasten, durchgehende Betondecken als Balkonplatten, Fensterlaibungen) und die damit verbundene Schimmelbildungsgefahr durch Kondensatausfall. Der Gesamteindruck des Hauses muß mit in die Bewertung einfließen, z.B. auch Art, Alter und Erhaltungszustand der Haustechnik insbes. der Heizungsanlage.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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