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ᐅ Haushersteller droht Arbeiten einzustellen


Erstellt am: 25.11.2021 10:22

hampshire 28.11.2021 14:16
Hausbau0815 schrieb:

Wenn du wüsstest ....., das ist noch längst nicht alles.
Ich verfolge Deinen Thread mit viel Interesse, Mitgefühl und Achtung für Deine Tatkraft. Damit weiß ich sicher noch nicht alles. Daher wundert es mich, dass Du eine weitere ggfs. unsichere Flanke aufmachst an der Du kämpfen musst.

Hausbau0815 28.11.2021 14:39
barfly666 schrieb:

Vor allem bei dem Streitwert, das geht dann mal richtig in die Hose …
Wenn man bereits vorher weiß, das man verliert, warum lässt man es dann bis zur Klage hinauslaufen? Nicht gerade clever. Warum nicht die 1600 unter Vorbehalt überweisen oder gemindert unter Vorbehalt, dass der Streitwert nicht so hoch ist? Bei 129000 Streitwert werden sich noch einige Anwälte über dein Geld freuen …. 1. Instanz sind es schon 17000€. Oje.

Das ist falsch. Damit genau das nicht passiert, haben wir ihn Klage einreichen lassen.

Tassimat 28.11.2021 14:39
Hausbau0815 schrieb:

Ich lasse mich gerade von meinem Ex-Anwalt verklagen, weil ich seine letzte Rechnung nicht bezahlt habe, die er uns volle 18 Monate nach "Leistungserbringung" gestellt hat. Da gehts mal um schlappe 1.600 € und das Dinge werde ich auch verlieren, verklage ihn dann aber im Gegenzug auf Schlechtleistung und verlange Schadenersatz in Höhe von 129.000 €, wovon er dann die 1.600 € abziehen kann.
Meines Wissens nach kann sich ein Anwalt 36 Monate zeit lassen, bevor sein Anspruch verjährt. Ein Verfahren absichtlich verlieren halte ich nicht für klug, denn neben den 1600€ darfst du das ganze drumherum ebenfalls bezahlen. Ich glaube nicht, dass du das zurückbekommst.

Hausbau0815 28.11.2021 14:43
Tassimat schrieb:

Meines Wissens nach kann sich ein Anwalt 36 Monate zeit lassen, bevor sein Anspruch verjährt. Ein Verfahren absichtlich verlieren halte ich nicht für klug, denn neben den 1600€ darfst du das ganze drumherum ebenfalls bezahlen. Ich glaube nicht, dass du das zurückbekommst.
Die Formulierung meiner Erwiderung auf die Klage ist Folgende: "Daher sehe ich hier eine Schlechtleistung bzw. fehlerhafte Leistungserbringung (§611 Baugesetzbuch) des Klägers. Durch die Schlechtleistung hat die Beklagtenseite einen Schaden erlitten, wobei ich bzgl. der Kostenrechnung des Klägers ein Zurückbehaltungsrecht geltend mache und damit hilfsweise zur Aufrechnung stelle."

Ich behaupte ja gar nicht, dass seine Forderung verjährt ist, aber 18 Monate finde ich schon heftig. Aber keine Sorge, der hat trotzdem genug an uns verdient und noch mehr an unserem damaligen Prozessgegner. Nur leider hatte er dann offenbar keine Lust mehr, das ordentlich zu Ende zu bringen.

MayrCh 28.11.2021 15:37
Hausbau0815 schrieb:

Ich lasse mich gerade von meinem Ex-Anwalt verklagen,
Irgendwie fühle ich mich an "Tiger King" erinnern. Mit jeder Episode denkt man, absurder geht es nicht mehr, um in der nachfolgenden Episode eines besseren belehrt zu werden.

Tassimat 28.11.2021 15:49
Hausbau0815 schrieb:

Nein, das Ding ziehe ich nach außen hin alleine durch, mit freundlicher Unterstützung im Hintergrund.
Mir ging eine Sache nicht aus dem Kopf beim Staubsaugen, und daher habe ich es nochmal schnell gegoogled: Gilt nicht eine Anwaltspflicht ab einem Streitwert von 5.000€?
klageschlechtleistung