Haushersteller droht Arbeiten einzustellen

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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M

Myrna_Loy

Das ist eine Frage der Formulierung, denn eine Nicht-Antwort kann man sich zu Nutze machen.
Wenn man etwas festhält und explizit am Mailende dazu schreibt "Sollte ich aus Ihrer Sicht etwas falsch verstanden oder wiedergegeben haben, bitte ich um Korrektur.", hat eine Nicht-Antwort eine inhaltlich bestätigende Funktion für die Aktenlage. Somit ist man auch ohne Antwort einen Schritt weiter und im Zweifel besser vorbereitet für eine rechtliche Auseinandersetzung.
Alternativ kann man nach einem Telefonat das Gespräch in einer Email zusammenfassen und ein gleiches "wer schweigt stimmt zu" einbasteln. Das Lieblingswerkzeug unseres Baurechtlers. :)
 
H

hampshire

Alternativ kann man nach einem Telefonat das Gespräch in einer Email zusammenfassen und ein gleiches "wer schweigt stimmt zu" einbasteln. Das Lieblingswerkzeug unseres Baurechtlers. :)
Genau so war das gedacht. Meine vorgeschlagene Formulierung ist sehr freundlich und gleichzeitig messerscharf.
 
H

hampshire

, so denn die Zustellung belegbar ist.
Das wäre besser, ist aber nicht so wichtig.
Ich schreibe eine solche Email nach jedem Gespräch, zu dem wichtige Inhalte festgehalten werden sollen, denn neben des Schaffens einer Aktenlage, dient sie auch dazu kommunikative Missverständnisse in einem sehr frühen Stadium zu vermeiden.
Bei einer Mail kann man den Nicht-Erhalt noch irgendwie geltend machen. Bei fünf oder mehr Emails dieser Art ist das schon etwas schwieriger, denn das gibt ein ganz anderes Bild - vor Allem wenn der Emailkontakt unter der angegebenen Adresse einmal funktioniert hat.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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