W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Hausentwurf urheberrechtlich geschützt?


Erstellt am: 05.08.2010 20:12

Tobsen 05.08.2010 20:12
Guten Abend,

wir spielen mit dem Gedanken zu bauen und haben mittlerweile einen ersten Hausentwurf von einem Bauunternehmen erhalten.

Meine Frage:
Darf man diesen Entwurf von Bauunternehmen A nehmen und sich das Haus so von Bauunternehmen B bauen lassen? Auf dem Entwurf steht "Dieser Entwurf ist urheberrechtlich geschützt" (als Entwurf bezeichne ich in diesem Fall Grundrisse, Abmessungen und visualisierte Außenansichten des Objekts).

Wenn man das nicht darf, wie viele Änderungen müsste man an dem Entwurf von Bauunternehmen A vornehmen, damit man das Haus ohne Probleme zu bekommen von Bauunternehmen B bauen lassen kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß

Tobsen

6Richtige 05.08.2010 21:57
Hallo Tobsen,

warum fragst Du nicht A ob er Dir den Entwurf gegen Obolus überläßt, wäre doch einfacher als Ärger zu riskieren, oder?

Tobsen 06.08.2010 05:29
6Richtige schrieb:
Hallo Tobsen,

warum fragst Du nicht A ob er Dir den Entwurf gegen Obolus überläßt, wäre doch einfacher als Ärger zu riskieren, oder?

Das haben wir auch schon überlegt. Allerdings sind wir keinen Schritt weiter wenn A das ablehnt.
Selbst wenn wir komplett neue Grundrisse machen würden, wäre eine gewisse Ähnlichkeit nicht zu vermeiden, denn in den uns vorgelegten Grundrissen steckt ja ein ganz wenig was von unseren Ideen und Vorstellungen drin, weil das nach unserem Gespräch mit A berücksichtigt wurde. D.h. der Standardgrundriss von A wurde an 2-3 Stellen an unsere Vorstellungen angepasst. Allerdings wurden auch 2-3 Sachen noch nicht berücksichtigt, weswegen die Frage wäre, ob diese Änderungen ausreichen würden, um keinen Ärger wegen Urheberrechtsverletzung zu bekommen.

6Richtige 06.08.2010 06:04
Na, dann frag Ihn doch erst mal

Ein Urheberrecht steht dem Architekten an den von ihm entworfenen Plänen zu. Allerdings gilt das Urheberrecht nur in einem eingeschränkten Umfang. Vom Urheberrechtsschutz werden Entwürfe für Zweckbauten, die keine besonderen schöpferisch-architektonischen Leistungen erfordert, ausgeschlossen. Für den Architekten können allerdings zusätzliche Honoraransprüche entstehen, wenn der Bauherr seine Entwürfe mehrfach nutzt.

Bernd66 06.08.2010 14:25
Ich versteh nicht ganz, wo das Problem ist, Bauunternehmen A zu fragen. Sicher kann es sein, dass sie es ablehnen, den Grundriss weiter verwenden zu dürfen, aber dann bist du doch auf der sicheren Seite.
Wenn du es einfach ohne nachzufragen machst und das Unternehmen dann davon Wind bekommt, hast du vermutlich erst richtige Probleme.
Also ich würde es lieber nicht darauf ankommen lassen und einfach mal nett fragen.
bauunternehmenentwurfgrundrisseurheberrechtarchitektenentwürfe