ᐅ Hausentwurf urheberrechtlich geschützt?
Erstellt am: 05.08.2010 20:12
Tobsen 05.08.2010 20:12
Guten Abend,
wir spielen mit dem Gedanken zu bauen und haben mittlerweile einen ersten Hausentwurf von einem Bauunternehmen erhalten.
Meine Frage:
Darf man diesen Entwurf von Bauunternehmen A nehmen und sich das Haus so von Bauunternehmen B bauen lassen? Auf dem Entwurf steht "Dieser Entwurf ist urheberrechtlich geschützt" (als Entwurf bezeichne ich in diesem Fall Grundrisse, Abmessungen und visualisierte Außenansichten des Objekts).
Wenn man das nicht darf, wie viele Änderungen müsste man an dem Entwurf von Bauunternehmen A vornehmen, damit man das Haus ohne Probleme zu bekommen von Bauunternehmen B bauen lassen kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß
Tobsen
wir spielen mit dem Gedanken zu bauen und haben mittlerweile einen ersten Hausentwurf von einem Bauunternehmen erhalten.
Meine Frage:
Darf man diesen Entwurf von Bauunternehmen A nehmen und sich das Haus so von Bauunternehmen B bauen lassen? Auf dem Entwurf steht "Dieser Entwurf ist urheberrechtlich geschützt" (als Entwurf bezeichne ich in diesem Fall Grundrisse, Abmessungen und visualisierte Außenansichten des Objekts).
Wenn man das nicht darf, wie viele Änderungen müsste man an dem Entwurf von Bauunternehmen A vornehmen, damit man das Haus ohne Probleme zu bekommen von Bauunternehmen B bauen lassen kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß
Tobsen
6Richtige 05.08.2010 21:57
Hallo Tobsen,
warum fragst Du nicht A ob er Dir den Entwurf gegen Obolus überläßt, wäre doch einfacher als Ärger zu riskieren, oder?
warum fragst Du nicht A ob er Dir den Entwurf gegen Obolus überläßt, wäre doch einfacher als Ärger zu riskieren, oder?
Tobsen 06.08.2010 05:29
6Richtige schrieb:
Hallo Tobsen,
warum fragst Du nicht A ob er Dir den Entwurf gegen Obolus überläßt, wäre doch einfacher als Ärger zu riskieren, oder?Das haben wir auch schon überlegt. Allerdings sind wir keinen Schritt weiter wenn A das ablehnt.
Selbst wenn wir komplett neue Grundrisse machen würden, wäre eine gewisse Ähnlichkeit nicht zu vermeiden, denn in den uns vorgelegten Grundrissen steckt ja ein ganz wenig was von unseren Ideen und Vorstellungen drin, weil das nach unserem Gespräch mit A berücksichtigt wurde. D.h. der Standardgrundriss von A wurde an 2-3 Stellen an unsere Vorstellungen angepasst. Allerdings wurden auch 2-3 Sachen noch nicht berücksichtigt, weswegen die Frage wäre, ob diese Änderungen ausreichen würden, um keinen Ärger wegen Urheberrechtsverletzung zu bekommen.
6Richtige 06.08.2010 06:04
Na, dann frag Ihn doch erst mal
Ein Urheberrecht steht dem Architekten an den von ihm entworfenen Plänen zu. Allerdings gilt das Urheberrecht nur in einem eingeschränkten Umfang. Vom Urheberrechtsschutz werden Entwürfe für Zweckbauten, die keine besonderen schöpferisch-architektonischen Leistungen erfordert, ausgeschlossen. Für den Architekten können allerdings zusätzliche Honoraransprüche entstehen, wenn der Bauherr seine Entwürfe mehrfach nutzt.
Ein Urheberrecht steht dem Architekten an den von ihm entworfenen Plänen zu. Allerdings gilt das Urheberrecht nur in einem eingeschränkten Umfang. Vom Urheberrechtsschutz werden Entwürfe für Zweckbauten, die keine besonderen schöpferisch-architektonischen Leistungen erfordert, ausgeschlossen. Für den Architekten können allerdings zusätzliche Honoraransprüche entstehen, wenn der Bauherr seine Entwürfe mehrfach nutzt.
Bernd66 06.08.2010 14:25
Ich versteh nicht ganz, wo das Problem ist, Bauunternehmen A zu fragen. Sicher kann es sein, dass sie es ablehnen, den Grundriss weiter verwenden zu dürfen, aber dann bist du doch auf der sicheren Seite.
Wenn du es einfach ohne nachzufragen machst und das Unternehmen dann davon Wind bekommt, hast du vermutlich erst richtige Probleme.
Also ich würde es lieber nicht darauf ankommen lassen und einfach mal nett fragen.
Wenn du es einfach ohne nachzufragen machst und das Unternehmen dann davon Wind bekommt, hast du vermutlich erst richtige Probleme.
Also ich würde es lieber nicht darauf ankommen lassen und einfach mal nett fragen.
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