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Erstellt am: 16.12.18 18:41

Franky7330.12.18 10:17
Also wir möchten gern die Kinderzimmer im UG unterbringen es soll jedoch laut unserem BU ein Hochkeller werden.

Zählt denn dann diese "Wohnetage" im UG auch als Vollgeschoss?

Wir dürfen nur 1 Vollgeschoss bauen also max 1,5 haben?
ypg30.12.18 10:21
Franky73 schrieb:
Zählt denn dann diese "Wohnetage" im UG auch als Vollgeschoss?

Dann schau doch mal in Eure Landesbauordnung. Meist steht etwas von „im Mittel 1,40 sichtbar vom Keller“, dann Vollgeschoss. Das muss man dann natürlich unterbieten. Und wenn er hinten völlig rausschaut, wird er vorn nicht zu sehen sein.
Franky7330.12.18 10:50
Ok, genau so steht es ja für Niedersachsen drin. Also darf der "Hochkeller" nicht mehr als 1,40 aus der Geländeoberfläche schauen, damit dieser dann als Vollgeschoss gilt.
ypg schrieb:
Und wenn er hinten völlig rausschaut, wird er vorn nicht zu sehen sein.

So wird es bei uns sein. Da gibt es also keine Anforderung von max. 50% müssen sich in der Geländeoberfläche befinden?
ypg30.12.18 11:22
1,40 im Mittel.
Franky73 schrieb:
So wird es bei uns sein. Da gibt es also keine Anforderung von max. 50% müssen sich in der Geländeoberfläche befinden?
11ant30.12.18 18:15
Franky73 schrieb:
Ich lese im Internet halt immer wieder von ca. 2000€ zu kalkulierenden qm² kosten bei einem Neubau für Wohnfläche und bei einer guten Kellerausstattung von ca. 700€ den qm². Wenn dies falsch sein sollte, dann verstehe ich deine Aussage. Ich dachte halt, dass ansonsten eine Art Mischkalkulation anfallen würde zwischen Hochkeller und guter EG-Ausstattung.
Ich habe Deine Frage auf rein oberirdische Abstellräume bezogen, diesen "Hochkeller" würde ich schlicht "Untergeschoss" nennen. Und nein, falsch ist das nicht: Du kannst auch in Wohnräumen frieren (weil Du ihnen keine Heizung gönnst), Stromkabel auf unverputzt geschlämmte Wände tackern etcetera - die Ausstattung, nicht die "Lage" macht hier den Preis für den umbauten Raum.
Franky73 schrieb:
So wird es bei uns sein. Da gibt es also keine Anforderung von max. 50% müssen sich in der Geländeoberfläche befinden?
Förmlich nicht, effektiv steckt diese Anforderung in max. einer halben Geschosshöhe (pauschal Einsvierzig) über Terrain.

Wenn Du auf dieser Etage Kinder wohnen lassen und Kartoffeln lagern willst, wird in der entsprechenden Mischung der bauliche Aufwand zu treiben sein: für den Wohnkellerteil wie für vollständig oberirdische Wohnräume (plus Grund- und Sickerwasser-Mehraufwand) und für Abstellräume garagenvergleichbar.

Ich hatte Deine Frage auch wegen des Stichwortes "Hochkeller" so interpretiert, als ginge es in jedem Fall um Abstellraum, und dabei um das Ausloten, wie das in Hochbau ökonomisch anders wäre als in Tiefbau.

Wenn der Keller aber sowieso gebraucht wird - zweitens raummäßig weil Wohnräume da hin sollen und erstens technisch, weil das Grundstück talseitig eben nicht bis zur Bodenplatte hoch reicht ;-) dann ist es ja quasi wie die Bundesmutti sagen würde "alternativlos" :-)

Wie ich schon in einigen Threads zur Kellerodernicht-Frage schrieb: pauschal grob gepeilt würde ich ab 2m Höhenunterschied im Baufenster einen (durch L-Stein-Aufbockung oder dergleichen) ersetzten Keller immer gleichteuer schätzen wie einen gebauten Keller (in Nutzausstattung). Kurz gesagt: ein Keller kostet immer dasselbe, ob man ihm baut oder nicht; und Wohnraum wird durch Tieferlegung nie billiger.
hochkellervollgeschossgeländeoberflächeabstellräumewohnräume