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ᐅ Hausbau auf (teilweise) fremdem Grund und Boden


Erstellt am: 05.02.19 11:21

Mottenhausen05.02.19 13:52
nordanney schrieb:
Eine Teilungserklärung benötigst Du zur Aufteilung in Wohneigentum.

genau: einer bekommt den Wohneigentum, die anderen beiden jeweils z.B. einen Gartenanteil. Bei mehreren Eigentumswohnungen bekommt auch einer mehr, einer weniger (je nach qm Größe der Wohnung), dafür wieder ein anderer einen zusätzlichen Stellplatz und die EG Wohnung vielleicht den Garten zugesprochen.
HilfeHilfe05.02.19 13:56
die Bank will ja auch eine Grundstück eintragen
nordanney05.02.19 14:24
Mottenhausen schrieb:
genau: einer bekommt den Wohneigentum, die anderen beiden jeweils z.B. einen Gartenanteil.
Das geht so nicht. Du brauchst mindestens zwei Wohnungen/Häuser, um aufteilen zu können. Diese Wohnungen/Häuser gehören dann tatsächlich einer Person. Das Grundstück als solches gehört der gesamten Gemeinschaft!!! und der jeweilige Eigentümer der Wohnungen/Häuser bekommt lediglich Nutzungsrecht (und -pflichten).

Damit so ein Kontrukt beim TE aufgehen kann, benötigt es für eine faire Aufteilung drei Wohnungen/Häuser. Für eine ungleiche Aufteilung mindest zwei.

Da muss der TE sich mal äußern, was er warum und wie plant.
-drago-05.02.19 14:42
Vielen Dank für eure zahlreichen hilfreichen Antworten, das Hilft mir wirklich weiter. Ich wusste nicht in wie fern es relevant ist um wie viele Wohneinheiten es geht. Hier mal konkrete Daten zu meinem Fall:

Grundstücksaufteilung:
Sohn1: 1 Teil
Sohn2: 1 Teil
Eltern als Eheleute: 1 Teil

geplante Bebauung Doppelhaus:
Hälfte1: Sohn1 (als Eigenheim)
Hälfte2: Sohn2 (zum Vermieten)

Muss bei solch einer Konstellation besonderte Anträge gestellt werden? Wer kann mir bei der ganzen Fragestellung am besten weiterhelfen? Steuerberater? Bauunternehmer?

Das Konstrukt mit der Aufteilung des Grundstücks hat sich mein Vater überlegt, damit es im Prinzip in der Familie bleibt, sollte es mal später mit zukünftiger Frau oder ähnlichem Probleme geben (Scheidung, etc). Also reine Vorsichtsmaßnahme, was natürlich nicht einen Familienstreit intern ausschließt/absichert.
Maria1605.02.19 14:52
Meines Wissens wird eine Baugenehmigung vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Das Bauamt dürfte es also erst mal weniger interessieren, wem das Grundstück genau gehört.

Solche tollen Konstellationen, um Frauen auszuschließen, liebe ich ja. Nicht. Ich hoffe, deine Partnerin beteiligt sich dann auch finanziell nicht an dem Vorhaben und dass ihr euch auch jetzt schon mal Gedanken über Erbfall usw. macht. Oder sollen die Damen dann ausziehen, wenn die beteiligten Brüder vor ihnen Sterben?
nordanney05.02.19 15:06
-drago- schrieb:
Grundstücksaufteilung:
Sohn1: 1 Teil
Sohn2: 1 Teil
Eltern als Eheleute: 1 Teil

geplante Bebauung Doppelhaus:
Hälfte1: Sohn1 (als Eigenheim)
Hälfte2: Sohn2 (zum Vermieten)

MURKS!!!

Geht zu einem Notar und Steuerberater. In der gedachten Form funktioniert das nicht. Die beiden Häuser werden zu 1/3 Sohn 1, zu 1/3 Sohn 2 und zu 1/3 den Eltern gehören, da sie auf dem gemeinsamen Grundstück stehen.
Grundstück real teilen hilft auch nicht. Ist totaler Murks in klein.
In einer WEG zu bauen klappt in der Struktur auch nicht.
Finanzierung ist ebenfalls katastrophal.
Steuerliche Zuordnung genauso(da so Sohn 1 und Eheleute ebenfalls Vermieter werden).

Sorry, aber Dein Vater hat keine Ahnung von der Materie. Da muss ein Fachmann ran, der die Intention Deines Vaters in eine händelbare Struktur bringt.

Sinnvoll ist eine Realteilung und saubere Übertragung an Euch Söhne. Dann müsst Ihr auch mit Euren (zukünftigen) Frauen ausmachen, wer sich wie finanziell beteiligt. Als Ehefrau für ein Haus zu bezahlen, was der Familie gehört, ist nicht nett. Maria16 hat ja auch schon was dazu gesagt.
wohnungengrundstücksteuerberatermurks