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ᐅ Haus-Abnahme obwohl nicht alles fertig?


Erstellt am: 13.10.15 21:39

ypg13.10.15 22:33
Auch bei uns (Nds) gibt es nur eine Bauabnahme mit dem BU.
Kante: man kann ja in jedem Zimmer die Estrichhöhe nach Belag giessen, nur muss das vorher auch vom Bauherren angesagt werden. Das bedeutet meist auch Kostenaufschlag.
Ich kann mir vorstellen, dass so ca. 5-7mm Toleranz vorgegeben ist, wenn höher, dann nimmt man eine Schiene, die beide Höhen verbindet.
Die Zahlen sind von meinem Bauch vorgegeben 😉
Lassemann13.10.15 22:35
Danke, Yvonne. Aber ich baue ja nicht mit BU, sondern mit Architekt. Der wird ja dafür bezahlt, solche Dinge zu planen und mind. üblich auszuführen.

Kennt denn jemand die VOB und die Antwort zu der Toleranzgrenze daraus?
ypg13.10.15 22:56
Die Toleranzen werden wohl in DIN 18202 stehen - wenn Du damit nicht zurecht kommst, würde ich an Deiner Stelle einen Sachverständigen bei der Übernahme mit dazu nehmen.
Allerdings wird es große Toleranzen geben, schließlich können Estriche schüsseln, was kein Architekt vorhersehen, noch berechnen kann.
Bauexperte14.10.15 00:09
Guten Abend,
Lassemann schrieb:

Es fehlen noch folgende Dinge:

4. Balkonbrüstungen
Dann gehe ich davon aus, daß es abschließbare Oliven gibt, welche bis zur Fertigstellung des Balkongeländers für Sicherheit sorgen?
Lassemann schrieb:

Zwischen Kellerdiele und Keller-Gästezimmer ist eine ca. 0,5 cm Kante (auf Estrich-Übergang) zwischen Vynilboden (Gästezimmer) und Diele (Fliese). Mein Bauleiter sagt, dass wäre gem. VOB zu tolerieren. Stimmt das? Oder ist das ein Mangel, den ich reklamieren kann? Wie hoch darf diese Kante maximal sein?
Das ist eine Frage, welche sich imho nicht anhand der VOB, sondern u.a. anhand des Leistungsverzeichnisses für den Estrichleger beantworten läßt. Zusätzlich: wurde beauftragt, die Keller-Gästezimmer in Wohnraumqualität zu erstellen oder ist es eher so, daß vorhandener Raum (mit vermeintlich wenig Aufwand) als zusätzliche Gästebasis umfunktioniert werden sollte?

Ist es so, daß der Keller im Bauantrag als reiner Nutzkeller deklariert wurde, trifft Niemanden eine Schuld. Die Kellerdiele - gehört zur warmen Hülle - muß mit Dämmung und ggfs. Fußbodenheizung ausgeführt werden; in den übrigen Kellerräumen entfällt Dämmung und Estrich im Regelfall zur Gänze (es sei denn, es ist explizit beauftragt). Daher ergibt sich eine Stufe im Bereich 5 - 8 cm zwischen Kellerdiele und übriger Nutzräume.

Wurde der Keller im Ganzen als zusätzlicher Wohnraum beantragt, ausgeschrieben und beauftragt, würde ich Deinen Architekten fragen, weshalb er geschlafen hat.

Grüße, Bauexperte
toxicmolotof14.10.15 10:44
Guten Morgen , Es wird von 5mm geredet, nicht 5cm!!!;-)
Bauexperte14.10.15 11:21
Hallo Tox,
toxicmolotow schrieb:
Guten Morgen , Es wird von 5mm geredet, nicht 5cm!!!;-)
Herr je ... wie war das mit dem lesen ... 😕

Damit hat sich mein Beitrag natürlich erledigt und ich gebe dem Architekten Recht; Handwerker sind schließlich keine Feinmechaniker 😀

Grüße, Bauexperte
din 18202kellerdielearchitektenvobtoleranzendämmung