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guckuck2
Die betroffene Fläche ist nicht mehr bebaubar. Bauland ist das nun nicht mehr.Signifikant Schaden aus welchem Grund? Dass man keine Riesenbäume pflanzen kann?
Die betroffene Fläche ist nicht mehr bebaubar. Bauland ist das nun nicht mehr.Signifikant Schaden aus welchem Grund? Dass man keine Riesenbäume pflanzen kann?
Wasserversorger ist ja die Gemeinde.Wir haben auch eine Wasserleitung auf dem Grundstück ( mit Eintragung ins Grundbuch) und mussten deswegen mit dem Haus ca 10 Meter nach hinten rutschen um nachher dann festzustellen das die Leitung bei weitem nicht so weit auf dem Grundstück liegt wie auf den Plänen eingezeichnet....
War bei uns nicht weiter tragisch bei 60 Meter Grundstückslänge aber zeigt wie ungenau solche Pläne sind.
Habt ihrs sonst Mal beim Wasserversorger versucht?
Wenn der TE genau dort ein neues Haus bauen möchte fällt es unter deinen angesprochenen Punkt und die Stadtwerke werden es kostenlos entfernen bzw. umlegen. Da hast du vollkommen recht. Aber nicht für ein paar Bäume...Die betroffene Fläche ist nicht mehr bebaubar. Bauland ist das nun nicht mehr.
Die meisten Obstbäume, soweit ich weiß auch Apfel- und Kirschbäume, sind keine Tiefwurzler, sondern Flachwurzler. Bitte aber noch mal Google benutzen.Ein zwei Apfel oder Kirschbäume würden wir schon gerne pflanzen oder auch ein Gartenhäuschen bauen. Ist alles nicht möglich, da die Leitung quasi den halben Garten belegt. Plan kann ich später nachreichen.
Ja... Fahrlässigkeit ist Fahrlässigkeit.Bei ner Leitung, die durch meinen Grund geht ohne Grunddienstbarkeit?
manchmal Ist es besser, man weiß nicht alles.Aus beruflicher Erfahrung kann ich dir sagen, dass es nicht unüblich ist, dass Bäume auf Versorgungsleitungen stehen. Die Leitungen liegen i. d. R. etwa 0,6-1m vom Grundstück entfernt im Gehweg und wenn man jetzt mal durch Wohngebiete fährt und guckt wie viele Häuser Bäume, Sträucher, Beete etc. zwischen ihrem Haus/Gehweg/Straße liegen, weiß auch wie viele davon über Versorgungsleitungen stehen.
Nö hat er ganz normal bezahlt. Die Gemeinde hat einen kleinen Teil des Grundstücks für ne Straße für lau bekommen.vielleicht hat Dein Opa ja deshalb das Grundstück für lau bekommen? Weiß man‘s?
Ich würde auch auf Flachwurzler gehen oder etwas Abstand nehmen.
Oder ists Fahrlässig eine Wasserleitung auf Privatem Grund ohne Sicherung zu betreiben? Ist ja schließlich mein Grund und Boden. Die Gemeinde oder der Wasserversorger muss ja damit rechnen, dass in einem Garten auch mal Bäume gepflanzt werden könnten.Ja... Fahrlässigkeit ist Fahrlässigkeit.