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Erstellt am: 13.11.19 14:04

seat8815.11.19 10:39
kaho674 schrieb:



natürlich völliger Quatsch ist. Was über der Erde ist, ist auch unter der Erde. Also wenn die Krone 20m Umfang hat oder haben wird, haben das auch die Wurzeln (extreme Pfahlwurzler jetzt mal ausgenommen).

Das ist natürlich nur eine sinnliche Maßgebung dafür dass er Bescheid weiß und den Baum woanders hin pflanzen soll. Ob nun zwei Meter, vier, sechs oder acht Meter sollte dabei keine Rolle spielen.
Es war ein BEISPIEL, das schreibe ich nächstes Mal aber besser dazu...
kaho67415.11.19 10:51
seat88 schrieb:

Das ist natürlich nur eine sinnliche Maßgebung dafür dass er Bescheid weiß und den Baum woanders hin pflanzen soll.
Ach so.
seat88 schrieb:

Ob nun zwei Meter, vier, sechs oder acht Meter sollte dabei keine Rolle spielen.
Alle, die hier mit unter 400m² Land auskommen müssen, überlegen jetzt angestrengt, wie Du das meinst. ops:
seat88 schrieb:

Es war ein BEISPIEL, das schreibe ich nächstes Mal aber besser dazu...
Ja, es liest sich anders, als Du es sagst - besser isses.
Escroda15.11.19 11:00
kaho674 schrieb:

Wir hören hier ja irgendwie nur die Hälfte der Geschichte
Eher weniger. Er hat das Grundstück von der Verwandtschaft geschenkt bekommen. Das Grundstück ist für sein Bauvorhaben geteilt worden. Einige Leitungen dienen dem Haus, welches durch die Teilung von der öffentlichen Verkehrsfläche abgeschnitten wurde. Es gibt einen Bebauungsplan. Der Neubau ist fertig. Die Vorgeschichte zum Grundstück ist so lang und unübersichtlich, wie soll man da seine Erfahrungen einbringen?
Grantlhaua schrieb:

Plan kann ich später nachreichen.
Wann später?
Grantlhaua schrieb:

Die Gemeinde oder der Wasserversorger muss ja damit rechnen, dass in einem Garten auch mal Bäume gepflanzt werden könnten.
Ja, kannst Du ja machen. Probleme wird es erst geben, wenn an der Leitung gearbeitet werden muss. Entweder, weil Du durch die Pflanzung den Schaden verursacht hast, oder weil der Versorger für deinen Schaden (Fällung des Baumes) nicht haften will.
Grantlhaua schrieb:

Mehr als das schon erwähnte Angebot kam dabei nie raus.
Hab' kein Angebot gefunden.
Was ist eigentlich das aktuelle Problem? Zur Baumpflanzung und für's Gartenhaus brauchst Du doch vermutlich keine Genehmigung. Was muss da mit der Gemeinde geklärt werden?
Grantlhaua19.11.19 15:10
Grad ist das Loch offen und die Wasserleitung freigelegt. Die ist so weit unten, dass ich mir jetzt eigentlich keine Sorgen mehr wegen nem Baum mache
Mottenhausen19.11.19 15:13
Finger weg vom Pfahlwurzler sag ich da nur. Ne, sag mal: wie tief ist die Leitung denn ungefähr?
Grantlhaua19.11.19 15:25
ich würd schätzen 2m-2,20m
grundstückleitung