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ᐅ Handwerker beschädigt Haustür - Wie haftet er?


Erstellt am: 14.07.22 09:56

Tolentino14.07.22 10:27
Davon schreibt der TS ja auch nicht. Es stimmt, dass er die Forderung nicht einfach mit der Verbindlichkeit verrechnen darf. Trotzdem halte ich seine Forderung für gerechtfertigt.
Fuchsbau3514.07.22 10:31
Tolentino schrieb:

Davon schreibt der TS ja auch nicht. Es stimmt, dass er die Forderung nicht einfach mit der Verbindlichkeit verrechnen darf. Trotzdem halte ich seine Forderung für gerechtfertigt.
Ja klar. Wenn der Handwerker die Tür beschädigt hat, dann muss er für Reparatur oder Ersatz aufkommen. Ich Frage mich nur, ob deswegen die Rechnung für die Handwerkertätigkeit erst Mal nicht gezahlt werden darf. So habe ich den/die TE verstanden, dass er/sie das vor hat.
Tolentino14.07.22 10:39
Ah, im zweiten Post schreibt er davon, das stimmt. Nee das geht meines Wissens nicht, außer man hat schon einen rechtskräftigen Titel. Dann ginge das.
DASI9014.07.22 10:48
Danke für die rege Beteiligung. Also kann ich es so zusammenfassen:

Ja, er muss dafür sorgen das der Schaden behoben wird oder für die Reparatur aufkommen. Aber einbehalten darf ich es nicht, sondern er oder seine Versicherung muss es direkt zahlen oder mir separat erstatten?
Tolentino14.07.22 10:51
So würde ich es als juristischer Laie mit dem, was ich noch aus meinen Rechtsvorlesungen im Wirtschaftsstudium weiß, sehen, ja.
apokolok14.07.22 14:10
Wie sieht denn der Umfang der Reparatur aus?
Ausbessern oder neue Tür? Hört sich irgendwie mehr nach letzterem an.
Da wäre ich dann auch nicht gerade begeistert als Handwerker.
reparaturforderungtür