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ᐅ Grundwasser-Wärmepumpe - Nachteile?


Erstellt am: 26.05.2018 09:56

toxicmolotof 26.05.2018 14:43
Lückenfüller schrieb:
Es ist ein Grundwasserschutzgebiet 3, die untere Umweltbehörde hat jedoch explizit auf die Möglichkeit einer solchen Wärmepumpe hingewiesen. Sole-Wärmepumpe ist aufgrund dessen allerdings raus.

Wenn ich sowas schon wieder lese. Mit dem richtigen Material für die Verpressung und der passenden Sole sollte das auch in einem Schutzgebiet der Klasse 3 möglich sein. Zumindest geht das bei uns.

Es ist ja schließlich nicht 1 oder 2, sondern nur 3.

So ähnlich wie mit dem Schotter. Privat darf im Schutzgebiet Klasse 3 kein RCL verbauen. Auf der Straße nebenan macht die Stadt aber genau das. Und gegen eine Spende von 200 Euro an die Stadtkasse darf privat das dann auch wieder.

Domski 26.05.2018 22:39
Es gibt WSG 3a und 3B.
In Hessen darfst du in 3B eine Sole Wärmepumpe betreiben.

In 3a seit 2015 erst mal gar nicht. Mit Ausnahmegenehmigung aber eine Solewärmepumpe ohne Tiefbohrung (Graben Kollektor, Körbe, ..)

Alex85 27.05.2018 09:24
Fernab von Wasserschutzgebieten kann Sonde zB verboten sein, wenn zwei Grundwasserstöcke verbunden würden.
Da brauchen Laien auch nicht von Verpressmateriak und Verrohung säuseln, wenn der Stempel der Behörde nicht will.

Domski 27.05.2018 09:48
Alex85 schrieb:
Fernab von Wasserschutzgebieten kann Sonde zB verboten sein, wenn zwei Grundwasserstöcke verbunden würden.
Da brauchen Laien auch nicht von Verpressmateriak und Verrohung säuseln, wenn der Stempel der Behörde nicht will.

Oder Gips im Boden ist. Das gibt lustige Verwerfungen, wenn da Wasser rein kommt.

toxicmolotof 27.05.2018 12:00
Alex85 schrieb:
Fernab von Wasserschutzgebieten kann Sonde zB verboten sein, wenn zwei Grundwasserstöcke verbunden würden.
Da brauchen Laien auch nicht von Verpressmateriak und Verrohung säuseln, wenn der Stempel der Behörde nicht will.

Das hat aber, wie du ja selber gemerkt hast mal überhaupt nichts mit dem Wasserschutzgebiet zu tun. Und man muss ja auch nicht direkt in beide bohren, wenn es die Gegebenheiten zulassen. Dann wäre wohl auch eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe nur bis zum ersten Stock erlaubt.

Gleiches gilt für Gips. Auch da wäre eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe wohl auch eher unpraktisch.

Lückenfüller 27.05.2018 13:37
Schon jetzt vielen Dank für eure Anmerkungen!

Wasserschutzgebiert/ Behörde:
Wir sind in einem WSG 3a. Die (untere) Umweltbehörde hat mir bei einigen Gesprächen sehr klar gemacht, dass Sie eine Sole Wärmepumpe nicht genehmigen werden (Was mir andere Bauherren auch bestätigt haben, die es versuchten).
Gleichzeitig wurde aber explizit auf die Möglichkeit eine Grundwasser-Wärmepumpe verwiesen (mündlich, nicht schriftlich). Unser Planer hat mir erklärt, dass dieses Verbot wahrscheinlich juristisch nicht zu halten sei, da es inzwischen für WSG 3a zugelassene Kühlmittel gäbe. Aber ob wir hier wirklich juristisch vorgehen wollen?

Böden:
Wir sind dem Rhein sehr nahe, entsprechend sind die Böden Sand und Kies. Offen ist nur, ab zuschluffige Ausläufer eines nachen Gebirges in den 20m zu finden wären. Und natürlich die übliche Mineralität/Fließgeschwindigkeit, die bei den Nachbarprojekten halt passte.
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