Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich habe jetzt schon längere Zeit mitgelesen und mich im Forum umgeschaut. Für unser geplantes Bauvorhaben bitte ich euch um eure Einschätzung und eure Hinweise. Es geht um ein Grundstück in leichter Hanglage und die Planung des Gebäudes auf diesem. Zur besseren Veranschaulichung füge ich eine Planskizze mit den gemessenen Höhenpunkten sowie der maximalen Gebäudegrundfläche bei. Aktuell befinden wir uns in der Grundrissplanung, ggf. fällt die Grundfläche im Ergebnis noch etwas geringer aus. Der Höhenunterschied innerhalb der max. Gebäudefläche beträgt je nach Anordnung ca. 1 m, in der Diagonalen ggf. geringfügig mehr. Sollte die Gebäudegrundfläche noch etwas kleiner ausfallen, würde sich auch der max. Höhenunterschied reduzieren.
Im Vorfeld haben wir bereits ein Bodengutachten in Auftrag gegeben, welches im Ergebnis eine tragende Bodenplatte mit Frostschürzen oder ein Streifenfundament empfiehlt (wir hatten vorab aber bereits geäußert, dass ein Keller nicht zwingend gewünscht ist). Ab ca. 2,80 m findet der Übergang zum Festgestein statt.
Unsere Planungen sehen auf Grundlage des Bodengutachtens ein Gebäude ohne Keller vor. Geplant ist, das Gebäude möglichst leicht in den Hang zu setzen, um den Höhenunterschied etwas zu reduzieren. Nun habe ich mich hier im Forum etwas belesen und bin mir mittlerweile nicht mehr sicher, ob das so sinnvoll ist und wie geplant funktioniert. Wie schätzt ihr die Situation ein? Ist ein Bodenplatte sinnvoll und baulich möglich? Sind (südostseitig) L-Elemente erforderlich oder kann ggf. aufgrund der Grundstücksgröße abgeböscht werden. Wie hoch schätzt ihr insgesamt die Kosten für die Erdarbeiten ein?
Anmerkung: Die Terrasse soll voraussichtlich um die südöstliche Gebäudeecke verlaufen.
Danke schon mal für eure Ratschläge!
ich habe jetzt schon längere Zeit mitgelesen und mich im Forum umgeschaut. Für unser geplantes Bauvorhaben bitte ich euch um eure Einschätzung und eure Hinweise. Es geht um ein Grundstück in leichter Hanglage und die Planung des Gebäudes auf diesem. Zur besseren Veranschaulichung füge ich eine Planskizze mit den gemessenen Höhenpunkten sowie der maximalen Gebäudegrundfläche bei. Aktuell befinden wir uns in der Grundrissplanung, ggf. fällt die Grundfläche im Ergebnis noch etwas geringer aus. Der Höhenunterschied innerhalb der max. Gebäudefläche beträgt je nach Anordnung ca. 1 m, in der Diagonalen ggf. geringfügig mehr. Sollte die Gebäudegrundfläche noch etwas kleiner ausfallen, würde sich auch der max. Höhenunterschied reduzieren.
Im Vorfeld haben wir bereits ein Bodengutachten in Auftrag gegeben, welches im Ergebnis eine tragende Bodenplatte mit Frostschürzen oder ein Streifenfundament empfiehlt (wir hatten vorab aber bereits geäußert, dass ein Keller nicht zwingend gewünscht ist). Ab ca. 2,80 m findet der Übergang zum Festgestein statt.
Unsere Planungen sehen auf Grundlage des Bodengutachtens ein Gebäude ohne Keller vor. Geplant ist, das Gebäude möglichst leicht in den Hang zu setzen, um den Höhenunterschied etwas zu reduzieren. Nun habe ich mich hier im Forum etwas belesen und bin mir mittlerweile nicht mehr sicher, ob das so sinnvoll ist und wie geplant funktioniert. Wie schätzt ihr die Situation ein? Ist ein Bodenplatte sinnvoll und baulich möglich? Sind (südostseitig) L-Elemente erforderlich oder kann ggf. aufgrund der Grundstücksgröße abgeböscht werden. Wie hoch schätzt ihr insgesamt die Kosten für die Erdarbeiten ein?
Anmerkung: Die Terrasse soll voraussichtlich um die südöstliche Gebäudeecke verlaufen.
Danke schon mal für eure Ratschläge!
hanghaus2023 schrieb:
Hier mal damit der @11ant sich das besser vorstellen kann.Wo konnte ich das denn schlecht ?hanghaus2023 schrieb:
Im Haus 1,5 m unterschied. Klar mit Keller oder besser UG wenn es das Budget nicht hergibt.Aus gutem Grund hinterfrage ich ja die angenommene Grundfläche mitsamt ihrer Lage. Je nach Format und mit Drehung der Hausachse parallel zu den Höhenlinien sind hier eventuell auch weniger als anderthalb Meter möglich. Je näher das UG an ein Vollgeschoss kommt, desto klarer zeigt das natürlich in Richtung Wohnkeller. In jedem Fall sehe ich hier eine Bereitschaft ratsam, nicht von einer Ebenengleiche von Haus und Garage zu träumen.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Danke für eure Antworten. Bitte entschuldigt die verspätete Antwort.
Nein, einen Bebauungsplan gibt es nicht. Das Grundstück ist bebaubar entsprechend der Nachbarbebauung bis 2 Vollgeschosse. Außer der 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze gibt es keine Einschränkungen.
Eine Garage ist nicht geplant. Vorgesehen ist ein Carport (für ein Fahrzeug, ca. 3,5 m breit) an der nördlichen Grundstücksgrenze als Grenzbebauung, wodurch die Gebäudefläche nördlicher liegt als in der Skizze von @hanghaus2023 eingezeichnet und somit weniger im Gefälle des Hangs steht. Das Carport soll ggf. auch höher positioniert werden, als das Gebäude.
hanghaus2023 schrieb:
Gibt es keinen Bebauungsplan?
Nein, einen Bebauungsplan gibt es nicht. Das Grundstück ist bebaubar entsprechend der Nachbarbebauung bis 2 Vollgeschosse. Außer der 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze gibt es keine Einschränkungen.
11ant schrieb:
In jedem Fall sehe ich hier eine Bereitschaft ratsam, nicht von einer Ebenengleiche von Haus und Garage zu träumen.
Eine Garage ist nicht geplant. Vorgesehen ist ein Carport (für ein Fahrzeug, ca. 3,5 m breit) an der nördlichen Grundstücksgrenze als Grenzbebauung, wodurch die Gebäudefläche nördlicher liegt als in der Skizze von @hanghaus2023 eingezeichnet und somit weniger im Gefälle des Hangs steht. Das Carport soll ggf. auch höher positioniert werden, als das Gebäude.
Ähnliche Themen