ᐅ Grundstücksplanung / Grundrissplanung
Erstellt am: 15.01.2021 22:17
haydee 28.01.2021 15:41
Ich mag klassische Verkäufer nicht.
11ant 28.01.2021 15:57
haydee schrieb:
Ich mag klassische Verkäufer nicht.Die, denen das mit sich selber genau so geht, reagieren das oft durch Mitbewerber"dissen" ab. haydee 28.01.2021 16:03
Ich lege das ehr als "ich habe keine Argumente" aus.
Egal will das Thema hier nicht sprengen. Finde die Aufstellung von Viebrockhaus nicht so schlecht. Auf jeden Fall viel offener mit den Kosten was noch dazu kommt, wie viele andere. Bei einigen Mitbewerbern währst du mit einer 4-5 vorne rausgegangen. Dazu noch ein paar schwammige Aussagen. Keller macht A, kostet bei euren niedrigen Anforderungen nur xyz
Egal will das Thema hier nicht sprengen. Finde die Aufstellung von Viebrockhaus nicht so schlecht. Auf jeden Fall viel offener mit den Kosten was noch dazu kommt, wie viele andere. Bei einigen Mitbewerbern währst du mit einer 4-5 vorne rausgegangen. Dazu noch ein paar schwammige Aussagen. Keller macht A, kostet bei euren niedrigen Anforderungen nur xyz
SaschaL 28.01.2021 16:24
Ja, das fand ich auch angenehm - entsprach ja aber auch im Grobem dem, was ich hier bereits überm Daumen gepeilt hatte. Insgesamt war das einfach ein angenehmes Gespräch. Der Mann sagte, er sei seit 15 Jahren bei Viebrockhaus. Angenehm fand ich, dass er eben bei Themen wie Garten- und Landschaftsbau (GALA-Bau) (GALA-Bau) sagte, dass das mit 30k ok gerechnet sei, dafür könne man aber auch noch deutlich mehr ausgeben - und das, obwohl Viebrockhaus von der Kohle ja nix sieht. Insgesamt gab mir das bis hierhin zumindest ein gutes Gefühl.
Er sagte aber leider auch folgendes: Ich will ja in MV bauen und hier sei nun nur noch ein Dachüberstand + Regenrinne von 50cm erlaubt - was nicht reichen würde. Natürlich könne man auch 0,80m Dachüberstand-Häuser in MV bauen, müsse die Differenz (30cm im Beispiel) dann eben auf den 3-Meter-Abstand zum Nachbar aufschlagen...
Das würde es für mich nicht leichter machen und ich tendiere dann tatsächlich zu Einzel-Carport mit zwei Stellplätzen hintereinander (das ginge sagte er)... gegenüber von meinem Haus entsteht eine Parkbucht, so daß dies vielleicht eine Option wäre. Mal schauen...
Zwei Fragen dazu: Kann ich diese "Dachüberstand-Regel" irgendwie rechtlich sicher klären lassen? Wahrscheinlich später im Zuge einer Bauvoranfrage, oder?
Zweite Frage: Der Verkäufer des Grundstücks konnte mir bisher mangeln Vermessung nicht sagen, wie breit das Grundstück überhaupt werden wird. Die 18,10m habe ich errechnet und das wird auch einigermaßen hinkommen (meine Rechnung ergibt dann auch die ca. 606qm) - ist aber natürlich nicht exakt. Ich darf davon ausgehen, dass das zum Notartermin dann aber feststeht? Vermessen wird vorher? Denn wenn es 17 Meter sind, hätte ich doch ein Problem 🙂
Er sagte aber leider auch folgendes: Ich will ja in MV bauen und hier sei nun nur noch ein Dachüberstand + Regenrinne von 50cm erlaubt - was nicht reichen würde. Natürlich könne man auch 0,80m Dachüberstand-Häuser in MV bauen, müsse die Differenz (30cm im Beispiel) dann eben auf den 3-Meter-Abstand zum Nachbar aufschlagen...
Das würde es für mich nicht leichter machen und ich tendiere dann tatsächlich zu Einzel-Carport mit zwei Stellplätzen hintereinander (das ginge sagte er)... gegenüber von meinem Haus entsteht eine Parkbucht, so daß dies vielleicht eine Option wäre. Mal schauen...
Zwei Fragen dazu: Kann ich diese "Dachüberstand-Regel" irgendwie rechtlich sicher klären lassen? Wahrscheinlich später im Zuge einer Bauvoranfrage, oder?
Zweite Frage: Der Verkäufer des Grundstücks konnte mir bisher mangeln Vermessung nicht sagen, wie breit das Grundstück überhaupt werden wird. Die 18,10m habe ich errechnet und das wird auch einigermaßen hinkommen (meine Rechnung ergibt dann auch die ca. 606qm) - ist aber natürlich nicht exakt. Ich darf davon ausgehen, dass das zum Notartermin dann aber feststeht? Vermessen wird vorher? Denn wenn es 17 Meter sind, hätte ich doch ein Problem 🙂
SaschaL 28.01.2021 16:28
ypg schrieb:
Insgesamt hat er gut kalkuliert.
Das sind die Bodenbelagsarbeiten und Material? Dann wird das nicht ausreichen. Da würde ich 15 nehmen. Wenn Du 100€Fliesen haben möchtest oder extravagante Formate, dann noch mehr.Huch sorry, hatte Deinen Beitrag übersehen. Viebrockhaus definiert diese 10k so:"Im Erdgeschoss erhalten die Räume Wohnen, Essen, Kochen beziehungsweise Küche einen Designerbodenbelag. In allen anderen nicht gefliesten Räumen wird Teppichboden verlegt. Wir bieten Ihnen gern weitere Upgrades mit Fliesen und Designböden an."
Hier darf ich dann also sicher nochmal was drauflegen - gut zu wissen. Den Katalog mit den Extrakosten pro qm2 je nach Belag hab ich hier - kann ich mir dann ausrechnen. Danke!
ypg 28.01.2021 18:59
SaschaL schrieb:
Kann ich diese "Dachüberstand-Regel" irgendwie rechtlich sicher klären lassen?Landesbauordnung ist Deine Bibel. In Nds wird ein Dachüberstand größer 50 cm der Grundfläche zugerechnet.SaschaL schrieb:
Ich darf davon ausgehen, dass das zum Notartermin dann aber feststeht?Nein.Ähnliche Themen