Grundstückskauf - Risiko eines „verbundenen Geschäfts“?

4,50 Stern(e) 8 Votes
WilderSueden

WilderSueden

Für den Bauträger ist das sehr klug. Er kommt an Grundstücke obwohl Bauträger bei kommunalen Neubaugebieten mittlerweile oft außen vor sind. Dazu kann er gleich 10 Grundstücke mit Doppelhäusern bebauen und das alles direkt nebeneinander. Ihm entstehen also keine Nachteile. Und die meisten Käufer bemerken den Unterschied entweder nicht oder verstehen die Tragweite erst nach dem Einzug ;)
 
H

HeißerWai

Wow, hier ist ja was los! Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge, ich versuche mal etwas zu sortieren (da jetzt ja auch einige Punkte hervorgehoben wurden, die nicht unbedingt mit der eigentlichen Frage zusammenhängen, aber natürlich trotzdem wertvolles Feedback für mich sind im Sinne des "Projekt Hausbau")...

Risiko tendiert gegen 0, da ja tatsächlich keine Bindung an Baufirma. Lass in den Kaufvertrag aufnehmen, dass das Grundstück ohne Bindung verkauft wird und das war es auch schon.
Ok, darauf werde ich auf jeden Fall versuchen zu achten.

Vorvertrag vor Planung riecht gut.
Vorvertrag vor Grundstückskaufvertrag müffelt.
Vielleicht ist der Begriff "Vorvertrag" anders belegt als ich es gemeint habe. Einen konkreten Vertrag habe ich auch noch nicht vorliegen, es wurde nur mündlich "angekündigt". Meinem Verständnis nach, und das würde ich so auch generell akzeptieren, geht es lediglich darum, dass Fertighausfirma/Architekt sich absichern wollen, falls wir uns am Ende entscheiden sollten, doch mit einer anderen Firma zu bauen. Es stand hier eine Entschädigungssumme von max. 3-4000€ im Raum. Ich würde das als legitim sehen, sofern uns die Planungsleistung dann auch zusteht, d.h. wir würden mit einer anderen Baufirma nicht wieder bei Null anfangen müssen mit der Planung.
Auf keinen Fall würde ich einen Vertrag unterschreiben wollen, der mich in irgendeiner Weise generell verpflichtet, mit dieser Firma zu bauen (beispielsweise wenn es mit diesem Grundstück am Ende doch nicht klappen sollte). Letzteres meinte ich mit
Einen Bauvertrag würden wir natürlich erst nach Grundstückskauf unterschreiben,

Der Verkäufer soll das Grundstück gefälligst selber parzellieren, bevor er es verkauft (wann er es vermessungsmäßig abmarkt, ist eine andere Frage). Die GbR-Lösung ist nicht nur abwicklungstechnisch eine m.E. hier unnötige Komplikation.
So wie ich es verstehe, will der Verkäufer aus steuerrechtlichen Gründen das Grundstück erst nach dem Verkauf teilen. Ich meine, die Argumentation war, dass es so als Privatverkauf durchgeht und sonst als gewerbliches Geschäft anzusehen wäre?
Das befürchtete Koppelgeschäft sehe ich also wie bisher beschrieben nicht, wohl aber einen kleinen Sack gelber Lämpchen ob des Procederes, und Dich noch entmythisierungsbedürftig. Wer naiv ist, wird gefressen.
Vielleicht bin ich hier tatsächlich naiv? Zumindest wurde es uns bisher immer so verkauft, dass der Kauf über GbR eine reine Formalie sei, und für uns keine Nachteile mit sich bringt...
Ich würde mir auch meine Bonität nicht damit verderben wollen, eine gemeinsame Personengesellschaft mit meinen künftigen Nachbarn einzugehen (selbst wenn das alles meine Klassenkameraden und Mitkonfirmanden gewesen wären und jetzt noch mit mir bei der Feuerwehr sind nicht). Die Teufelspakte, zu denen manche Leute bereit sind wenn eine Chance auf einen Baugrunderwerb winkt, haben teils ziemlich bedenkliche Formen. Bauwunsch frißt Hirn. Ich würde übrigens auch nicht als Auseinandersetzungsguthaben aus einer Grundstücksgesellschaft das längs liegende hinten links zugelost bekommen wollen, wenn mir das quer liegende vorne rechts gefiele.
Könntest du den Punkt mit der Bonität bitte nochmal etwas genauer erläutern? Mein Verständnis war bisher so, dass die GbR eigentlich nur für den Verkauf an sich existiert, im GbR Vertrag genau festgehalten ist, wer welches Grundstück zu welchem Preis erhält, und nach der Aufteilung die GbR

Es gibt auch die Möglichkeit einer Privaterschließung, gerne genommen von Bauträgern die ein größeres Grundstück in die Hand bekommen. Das bedeutet der Bauträger baut eine Straße die die einzelnen Grundstücke erschließt und macht seine Kunden zu Eigentümern der Erschließungstraße. Diese sind dann für alles zuständig was sonst in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fällt, z.B. Winterdienst, Verkehrssicherungspflicht, Sanierung
Es ist tatsächlich so geplant, dass eine Stichstraße privat errichtet wird, die Kosten und "Besitzanteile" an dieser Straße werden unter den Käufern aufgeteilt. Bzgl. Winterdienst etc. hatte ich mir auch schon überlegt, hier werde ich auf jeden Fall nochmal nachfragen wie das gedacht ist.
Ist die Erschließung per Privatstraße wirklich so ein Tabu?

Danke!
 
Wolkensieben

Wolkensieben

Für den Bauträger ist das sehr klug. Er kommt an Grundstücke obwohl Bauträger bei kommunalen Neubaugebieten mittlerweile oft außen vor sind.
Wenn ein Bauträger keine Grundstücke kaufen kann, kann ein Bauträger auch keine Häuser bauen und komplett mit Grundstück verkaufen. Denn vom Bauträger kauft man ein fertiges Haus inkl. Grundstück. Bis zur Übergabe ist Bauträger Eigentümer. Wenn Bauträger hopps geht, dann steht TE ohne alles da und darf den Kredit abzahlen bis alles geklärt ist.

Ich würde im Leben nicht vom einem Bauträger kaufen, wenn ich vor Abnahme einen Cent bezahlen müsste.

Grundstück kaufen kann aber der Fragesteller und von einer Fertighausfirma seiner Wahl bebauen lassen.

Schwierigkeiten mit der Bauausführung könnte es aber geben, wenn 4 von der einen Firma das Haus kaufen und bauen lassen und WEG Weg = Privatstraße ebenfalls mit Leitungen anlegen lassen von dem gleichen GÜ erbracht wird und er als 5. mit eigenem Maurerbetrieb einen Keller stellen will und von Schwörerhaus ein Fertighaus bringen lässt .

Kann dann zu "Baubehinderungen" kommen.

Hier gibt es einen Thread wo ein REH ohne Keller gebaut wurde, ein REH mit Keller und das Sahnestückchen RMH dazwischen irgendwie Probleme macht. Ist zwar nicht dieselbe Konstallation, kein Privatweg, aber man hatte Probleme Kräne zu stellen usw
 
Zuletzt bearbeitet:
11ant

11ant

So wie ich es verstehe, will der Verkäufer aus steuerrechtlichen Gründen das Grundstück erst nach dem Verkauf teilen. Ich meine, die Argumentation war, dass es so als Privatverkauf durchgeht und sonst als gewerbliches Geschäft anzusehen wäre?
Da gibt es zwar Mittel und Wege, aber ja, mit drei oder mehr Grundstücksverkäufen im selben Jahr wird das als gewerblich gelten und mit nur einem nicht.
dass der Kauf über GbR eine reine Formalie sei, und für uns keine Nachteile mit sich bringt...
Mein Verständnis war bisher so, dass die GbR eigentlich nur für den Verkauf an sich existiert, im GbR Vertrag genau festgehalten ist, wer welches Grundstück zu welchem Preis erhält, und nach der Aufteilung die GbR
Das mag schon sein, daß im Gesellschaftsvertrag der GbR ihr Zweck nur auf die Grundstücksentwicklung bezogen wird und sogar festgehalten wird, daß die Gesellschaft sich mit dem Vollzug der Grundstücksteilung auflöst (wer soll dann eigentlich als Liquidator fungieren ?). Aber so lange die GbR besteht, wird in Deiner Schufa / Crefo etcetera der Hinweis auftauchen, daß Du Gesellschafter dieser GbR bist (und ob einer Deiner GbR-Buddies im Schuldnerverzeichnis bekannt ist). Darauf einen Dujardin.
Ist die Erschließung per Privatstraße wirklich so ein Tabu?
Nein, aber mit dem ganzen Popanz der da dranhängt, vermeidungswürdig.
Ihr seid dann praktisch ewig ein Nachbarnverein, der Besorgungen stemmt, die eigentlich dem Verkäufer bzw. der Gemeinde obliegen.
 
Wolkensieben

Wolkensieben

Wow, hier ist ja was los! Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge
Gern geschehen, musst nicht wie ich viel Lehrgeld bezahlen. Hier bekommst Du gratis tolle Tipps.

Es ist tatsächlich so geplant, dass eine Stichstraße privat errichtet wird, die Kosten und "Besitzanteile" an dieser Straße werden unter den Käufern aufgeteilt. Bzgl. Winterdienst etc. hatte ich mir auch schon überlegt, hier werde ich auf jeden Fall nochmal nachfragen wie das gedacht ist.
Ist die Erschließung per Privatstraße wirklich so ein Tabu?
Wenn all sich einig sind dass z.B. geteert wird, damit die Kiddies Bobbycar fahren und mit Strassenkreide malen können und der GÜ auch bis zum Schluss durchhält, ist das eine tolle Sache.

Anders sieht es aus, wenn einer einen Schotterweg will, da der leichter zu pflegen ist, dann wird es schwierig.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3121 Themen mit insgesamt 42263 Beiträgen

Ähnliche Themen
09.06.2021Hausbauplanung Massivhaus oder Fertighaus. Mit oder ohne Keller? Beiträge: 80
15.03.2016Bauträger ändert Grundstücksgröße Beiträge: 25
10.09.2019Ärger mit dem Bauträger wissen nicht mehr weiter Beiträge: 13
26.12.2019Doppelhaushälfte einmal mit und ohne Keller ! Wer bezahlt? Beiträge: 23
06.06.2019Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe Beiträge: 62
03.01.2019Reihenhausnachbar ohne Keller? Beiträge: 20
01.07.2020Kalkulation Einfamilienhaus mit 175m² Wohnfläche, Keller und Doppelgarage Beiträge: 79
21.12.2023Rechte bei einer Privatstraße mit Wendeschleife Beiträge: 24
25.12.2023Verhalten bei drohendem Verzug durch Bauträger Beiträge: 48
06.01.2020Hauskauf, Fertighaus vom Bauträger mit Grundstück Beiträge: 10
16.05.2021Herangehensweise Erstkontakt Bauträger & Fertigbauanbieter Beiträge: 24
29.01.2024Keller aus WU Beton oder Poroton? Beiträge: 17
13.08.2021Grundriss-Optimierung Neubau, Einfamilienhaus 2 Vollgeschosse ohne Keller am Hang Beiträge: 33
12.01.2022Vereinigung zweier Grundstücke - Baufenster neu legen? Beiträge: 20
13.07.2020Bauträger will pauschalen Schadenersatz nicht mit Raten verrechnen Beiträge: 19
28.04.2020REH - Grundrissplanung - Küche zu klein Beiträge: 30
16.03.2022Zusätzliche Baukosten bei Hausbau mit Bauträger Beiträge: 88
22.01.2024Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden Beiträge: 814
09.02.2020Danhaus mit Keller (Polarpaket) erreicht kein KfW40+ Beiträge: 10
09.02.2022Grundriss: Bauen leichten Hang - nicht genug für Keller wegen Aushub? Beiträge: 22
23.12.2019Grundstück - Kann man heute überhaupt noch ohne Bauträger bauen? Beiträge: 64
23.03.2021Planung Einfamilienhaus 3 Kinder und Keller Beiträge: 24
25.11.2023Sauna im Haupt-Bad oder im Keller? Beiträge: 34
19.01.2022Tipps für Sauna im Keller & Tipps für Fitnessstudio im Keller? Beiträge: 16
02.12.2019Ab welcher Steigung ist ein Keller sinnvoll? Beiträge: 22
13.10.2019Grundrissentwurf Einfamilienhaus mit Keller und Doppelgarage auf 540qm Beiträge: 26
28.08.2019Bau Einfamilienhaus mit Keller - Finanzierungs-Kalkulation zu Risikoreich? Beiträge: 64
10.10.2023Besonderer Grundriss oder langweilig mit Keller? Beiträge: 20
19.05.2021Bewertung Keller / Siedlungshäuschen Bayern Beiträge: 53

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben