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ᐅ Grundstückskauf - Risiko eines „verbundenen Geschäfts“?


Erstellt am: 08.01.21 10:10

HeißerWai 08.01.21 10:10
Hallo liebes Forum,

wir planen in Kürze den Erwerb eines Baugrundstückes und zeitnah dann auch die Bebauung desselben mit einem Fertighaus.
Hier im Forum und aus anderen Quellen habe ich gehört, dass es passieren kann, dass Grunderwerbsteuer sowohl auf den Grundstücks- als auch auf den Hauspreis erhoben wird, falls das Finanzamt ein „verbundenes Geschäft“ annimmt. Mich würde daher eure Meinung interessieren, ob ihr dieses Risiko hier seht.

Unsere Situation:
  • Erstkontakt mit dem regionalen Vertriebsleiter der Fertighausfirma, dieser hat uns den Kontakt zum Grundstückseigentümer (Privatperson) vermittelt.
  • Grundsätzlich besteht keine wirtschaftliche Beziehung zwischen den beiden. Grundstückseigentümer hatte meinem Verständnis nach ursprünglich selbst Kontakt zum Vertriebsleiter/Fertighausfirma aufgenommen, da mehrere noch unerschlossene Grundstücke verkauft werden sollen und der Vertriebsleiter auch die Erschließung gewissermaßen koordiniert. Ob es hierzu vertragliche Regelungen zwischen den beiden Parteien gibt kann ich natürlich als Außenstehender nicht sicher sagen.
  • Wir haben daraufhin selbstständig den Kontakt zum Grundstückseigentümer aufgenommen.
  • Es besteht nach bisheriger Aussage kein Zwang, mit o.g. Fertighausanbieter letztendlich auch zu bauen (wir haben dies jedoch geplant), die Annahme ist also dass auch im Kaufvertrag für das Grundstück der Fertighausanbieter nicht erwähnt wird.
  • Der Grundstücksverkauf soll über eine GbR abgewickelt werden, d.h. da es wie oben erwähnt um mehrere Grundstücke geht werden diese von den Käufern gemeinsam erworben und später entsprechend aufgeteilt.
Aktuell läuft alles noch auf mündlicher Basis, jedoch würden wir in den nächsten Wochen die konkrete Hausplanung mit dem Fertighausanbieter und dem von ihm vorgeschlagenen Architekten starten, um noch vor Grundstückskauf den Bauantrag stellen zu können (die Bebaubarkeit des Grundstücks ist noch nicht vollständig geklärt).
Einen Bauvertrag würden wir natürlich erst nach Grundstückskauf unterschreiben, allerdings möchte der Fertighausanbieter zumindest einen Vorvertrag unterschrieben haben, um ggf. die Planungskosten einfordern zu können, falls es nicht zum Hausbau kommen sollte.

Danke für eure Einschätzung!

Tolentino 08.01.21 10:28
Wenn das, was du schreibst, so der Faktenlage entspricht, sehe ich ein geringes Risiko. Aber ich kann das als Laie natürlich auch nicht abschließend beurteilen.
Sicherheit kriegst du wohl nur, wenn du vorher beim Finanzamt fragst, mit dem Risiko, dass du damit schlafende Hunde weckst...

nordanney 08.01.21 10:35
Risiko tendiert gegen 0, da ja tatsächlich keine Bindung an Baufirma. Lass in den Kaufvertrag aufnehmen, dass das Grundstück ohne Bindung verkauft wird und das war es auch schon.

Nemesis 08.01.21 10:40
HeißerWai schrieb:

allerdings möchte der Fertighausanbieter zumindest einen Vorvertrag unterschrieben haben

hm....an die Erfahrenen: müffelt das nicht?

Tolentino 08.01.21 10:48
Vorvertrag vor Planung riecht gut.
Vorvertrag vor Grundstückskaufvertrag müffelt.

Wolkensieben 08.01.21 11:10
HeißerWai schrieb:

die Bebaubarkeit des Grundstücks ist noch nicht vollständig geklärt).
In dem Fall würde ich das Risiko bei ihm lassen.
Der Fertighausanbieter kann eine Bauvoranfrage machen, um eine Bebaubarkeit zu klären, kostet nicht viel.
Ihr zahlt natürlich die Kosten, wenn sie positiv ausfällt.
Ein Anbieter, der nicht weiss, ob die Grundstücke bebaubar sind, dem würde ich erstmal nicht über den Weg trauen.

Risiko wegen Finanzamt sehe ich keines, war bei uns damals auch so.

Bleib, wenn es dazu kommt selber mit dem Bauamt in Kontakt, überprüf die Baugenehmigung. Keine Abtretung an Fertighausbauer, dass nur er allein was mit dem Bauamt machen kann. Kein Hausrecht für ihn, dass ihr euer Grundstück nicht betreten dürft.
Geh jetzt schon zu einen baubegleitenenden Sachverständigen, der Verträge prüft und ob die Abschlagszahlungen in der Höhe ok sind, falls ihr nicht erst alles am Schluss zu bezahlen habt.
der Sachverständige überprüft auch, ob die Kosten entsprechend der Ausführung sind oder ob es Auffälligkeiten in der Machbarkeit gibt.
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