ᐅ Grundstücksgröße im Exposé richtig angegeben?
Erstellt am: 27.08.24 15:15
ko21new27.08.24 15:15
Hallo,
wir haben uns ein Haus gefunden, dass von einem Entwickler in ein größeres Grundstück hineingebaut wurde. Nun befinden sich 3 Häuser auf eigenen Grundstücken und eine Zufahrtsstraße zu den Häusern in dem ehemaligen Grundstück. Zur Grundstücksfläche steht im Exposé "Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 511 m²". Nun ist es uns bei der 1. Besichtigung etwas klein und eng vorgekommen. Nach der 3. Besichtigung wurde uns ein Grundbuchauszug ausgehändigt. In diesem ist das Flurstück mit dem Haus mit 455m^2 angegeben. Also glatte 56 m² (11%) weniger. Um die 511 m² zu erklären wurde 1/3 der Fläche der (neu gebauten) Zufahrtsstraße zur Fläche des Flurstücks mit dem Haus hinzugerechnet. Ich halte dies für sehr ungewöhnlich.
Gibt es andere Beispiele wo das so gemacht wurde? Bei einer privat erschlossenen Siedlung mit 20 Parteien und einer Privatstraße kann ich mir nicht vorstellen, dass dann 1/20 der Verkehrsfläche jedem Grundstück hinzugefügt wird. Bei einer Gemeinderates im Gegensatz zu einer Privatstraße, wären dann die Grundstücke in der Siedlung kleiner, weil man hier die Verkehrsfläche sicher nicht zur Grundstücksfläche hinzuzählen kann, da sie nicht den Hauseigentümern gehört.
wir haben uns ein Haus gefunden, dass von einem Entwickler in ein größeres Grundstück hineingebaut wurde. Nun befinden sich 3 Häuser auf eigenen Grundstücken und eine Zufahrtsstraße zu den Häusern in dem ehemaligen Grundstück. Zur Grundstücksfläche steht im Exposé "Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 511 m²". Nun ist es uns bei der 1. Besichtigung etwas klein und eng vorgekommen. Nach der 3. Besichtigung wurde uns ein Grundbuchauszug ausgehändigt. In diesem ist das Flurstück mit dem Haus mit 455m^2 angegeben. Also glatte 56 m² (11%) weniger. Um die 511 m² zu erklären wurde 1/3 der Fläche der (neu gebauten) Zufahrtsstraße zur Fläche des Flurstücks mit dem Haus hinzugerechnet. Ich halte dies für sehr ungewöhnlich.
Gibt es andere Beispiele wo das so gemacht wurde? Bei einer privat erschlossenen Siedlung mit 20 Parteien und einer Privatstraße kann ich mir nicht vorstellen, dass dann 1/20 der Verkehrsfläche jedem Grundstück hinzugefügt wird. Bei einer Gemeinderates im Gegensatz zu einer Privatstraße, wären dann die Grundstücke in der Siedlung kleiner, weil man hier die Verkehrsfläche sicher nicht zur Grundstücksfläche hinzuzählen kann, da sie nicht den Hauseigentümern gehört.
ko21new27.08.24 15:24
Darauf angesprochen, ob das in Ordnung ist, meinte der Makler, dass bei Gemeinschaftsflächen von Reihenhäusern z.B. Garagen ähnlich verfahren wird. Aber über die Zufahrtsstraße hat keine Partei ein Sondernutzungsrecht.
nordanney27.08.24 17:15
Rasenmäher schrieb:
Um die 511 m² zu erklären wurde 1/3 der Fläche der (neu gebauten) Zufahrtsstraße zur Fläche des Flurstücks mit dem Haus hinzugerechnet. Ich halte dies für sehr ungewöhnlich.Wenn Dir 1/3 der Straße auch gehört, ist das völlig in Ordnung und üblich, so zu verfahren. Ist es eine öffentliche Straße und sie gehört Dir nicht, gehört sie auch nicht zu Deinem Grundstück.Ändert am Ende aber auch nichts am Grundstück, was Du mit dem Haus nutzt. Das ist und bleibt nur 455qm groß. Man könnte jetzt natürlich an den Preis der Immobilie gehen und sagen, dass die 56qm zu je 250€ (?) Bodenrichtwert vom Annoncenpreis abgezogen werden müssen.
11ant27.08.24 18:15
Rasenmäher schrieb:
Um die 511 m² zu erklären wurde 1/3 der Fläche der (neu gebauten) Zufahrtsstraße zur Fläche des Flurstücks mit dem Haus hinzugerechnet. Ich halte dies für sehr ungewöhnlich.Ich mitnichten.Rasenmäher schrieb:
Bei einer privat erschlossenen Siedlung mit 20 Parteien und einer Privatstraße kann ich mir nicht vorstellen, dass dann 1/20 der Verkehrsfläche jedem Grundstück hinzugefügt wird.Ein voll eigenes Grundstück plus Eigentumsanteil an einer Privatstraße und eine Eigentumseinheit aus Sonder- und Gemeinschaftsnutzung in einer WEG sind aber schon ein Äpfel-Birnen-Vergleich.ypg27.08.24 19:21
Rasenmäher schrieb:
Bei einer privat erschlossenen Siedlung mit 20 Parteien und einer Privatstraße kann ich mir nicht vorstellen, dass dann 1/20 der Verkehrsfläche jedem Grundstück hinzugefügt wird.Ich kenne es nur so (ich kenne aber nicht alles), dass man Anteile an der zB Privatstraße besitzt. Und ja, das sind dann bei 20 Parteien 1/20 dieses Flurstücks. Man hat das Eigentumsgrundstück und man hat Anteile an den WEG-Flurstücken.Und ja, man gibt immer in ca. Werten an, das sind dann aber natürliche Schwankungen von wenigen Cm in Breite oÄ, die dann einen oder zwei Qm ausmachen.
Es müsste also inseriert drin stehen: 455qm plus Anteile blablabla. Blablabla kann man aber auch im Exposé weglassen, denn das führt zu Verwirrungen.
Allerdings könnte es sich hier wohl um eine ideelle Teilung nach WEG in drei Objekte handeln? Dann kann es wohl sein, dass man so verfährt.
Preise können sie natürlich inserieren, wie es ihnen beliebt Und der Markt hergibt.
Letztendlich wirst Du mit Argumenten wegen der Qm den Preis nicht drücken können.
Ob man sich oder Du beleidigt oder getäuscht zurückzieht lässt man am besten dem Gefallen entscheiden: will man das Objekt wegen der Zahl oder weil es einem gefällt? Ich bin eh der Meinung, dass man die gefühlte Größe nicht an den Qm ausmachen kann. Dir würden wahrscheinlich auch reelle 500qm etwas klein vorkommen.
Wir haben in unserer Strasse zb das größte Grundstück, obwohl wir alle 650qm haben. Wie kommt es? Die einen haben Bungalows mit größerer Grundfläche, die anderen haben sich alle die Doppelgarage nach hinten gebaut. Kombiniert bleibt ein kleiner Garten. 15 oder 21 Meter Breite ist da schon ein Unterschied.
ypg27.08.24 19:27
Wenn der Makler allerdings von einem weitläufigen 511qm großen Garten schreibt, dann sollte er seinen Text verbessern.
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