Hi, hoffe bin hier im richtigen Abteil
Wir haben uns letztes Jahr ein Grundstück gekauft, voll erschlossen.
Der Hausbau beginnt demnächst.
Aktuell habe ich die Aufträge vergeben für die Versorger (Strom, Wasser, Telekom). Alles 3 verschiedene Anbieter/Versorger
Bis auf Strom, hab ich alles unterschrieben.
Bei diesem Angebot nämlich, ist eine kostenposition dabei, die ich nicht ganz verstehen mag.
“Tiefbauarbeiten im öffentlichen Bereich.“
Hier verlangen die knapp über 500€ ohne MwSt.
Auf Nachfrage kam jetzt die Antwort:
“Sie haben ein Grundstück voll Erschloss erworben dieses beinhaltet Straßenbau, Kanal und Straßenbeleuchtung
Für die Herstellung der Energieversorgung in Ihrem Fall Strom sind Die Stadtwerke Wxxxx im öffentlichen Bereich in Kostenvorlage gegangen
es wurden Tiefbaumaßnahmen durchgeführt und in den Grundstücken die Stromversorgung vorverlegt somit die neue Straßendecke nicht für Ihren Anschluss wieder Aufgebrochen werden muss.“
Ich finde das ich nicht korrekt oder?
Voll erschlossen heißt doch, dass die Versorgerleitungen an der Grundstücksgrenze liegen oder nicht?
Mal abgesehen davon, dass der scheinbar noch nie was von Satzzeichen gehört hat.
Vor allem ist es der einzige, der das Berechnet.
Wasser und Telekom wollen hier nichts dafür.
Gesamtkosten
Strom: 2200€
Wasser: 1800€
Telekom: 799€
Also bisher bin ich weit unter den in der Finanzierung angelegten 10.000€ für die Versorger.
Vielleicht kommt noch Abwasser dazu, keine Ahnung.
Wir haben uns letztes Jahr ein Grundstück gekauft, voll erschlossen.
Der Hausbau beginnt demnächst.
Aktuell habe ich die Aufträge vergeben für die Versorger (Strom, Wasser, Telekom). Alles 3 verschiedene Anbieter/Versorger
Bis auf Strom, hab ich alles unterschrieben.
Bei diesem Angebot nämlich, ist eine kostenposition dabei, die ich nicht ganz verstehen mag.
“Tiefbauarbeiten im öffentlichen Bereich.“
Hier verlangen die knapp über 500€ ohne MwSt.
Auf Nachfrage kam jetzt die Antwort:
“Sie haben ein Grundstück voll Erschloss erworben dieses beinhaltet Straßenbau, Kanal und Straßenbeleuchtung
Für die Herstellung der Energieversorgung in Ihrem Fall Strom sind Die Stadtwerke Wxxxx im öffentlichen Bereich in Kostenvorlage gegangen
es wurden Tiefbaumaßnahmen durchgeführt und in den Grundstücken die Stromversorgung vorverlegt somit die neue Straßendecke nicht für Ihren Anschluss wieder Aufgebrochen werden muss.“
Ich finde das ich nicht korrekt oder?
Voll erschlossen heißt doch, dass die Versorgerleitungen an der Grundstücksgrenze liegen oder nicht?
Mal abgesehen davon, dass der scheinbar noch nie was von Satzzeichen gehört hat.
Vor allem ist es der einzige, der das Berechnet.
Wasser und Telekom wollen hier nichts dafür.
Gesamtkosten
Strom: 2200€
Wasser: 1800€
Telekom: 799€
Also bisher bin ich weit unter den in der Finanzierung angelegten 10.000€ für die Versorger.
Vielleicht kommt noch Abwasser dazu, keine Ahnung.
Alles richtig...Das Stück, welches jetzt bei dir liegt ab der Muffe im öffentlichen Bereich kostet eben die 500 Euro ... Wie Andreas schreibt sei froh...in der Regel ist es viel mehr, weil die Leitungen eben in der Regel nicht auf den Grundstücken sondern davor liegen...voll erschlossen ist ein dehnbarer Begriff.
Andreas, wenn du richtig lesen würdest, würdest du sehen, dass ich geschrieben habe, dass die Anschlüsse schon bei mir auf dem Grundstück sind
Und was die sagen und was der Wahrheit entspricht, ist auch ein anderes Blatt.
Viele Firmen versuchen die dummen Kunden doppelt abzurechnen.
Das sehe ich allein schon regelmäßig auf meinen Arzt Rechnungen.
Aber da das Thema scheinbar nicht rechtlich festgeschrieben ist, können dir wohl machen was sie wollen und ich muss die knapp 700€ zahlen
Und was die sagen und was der Wahrheit entspricht, ist auch ein anderes Blatt.
Viele Firmen versuchen die dummen Kunden doppelt abzurechnen.
Das sehe ich allein schon regelmäßig auf meinen Arzt Rechnungen.
Aber da das Thema scheinbar nicht rechtlich festgeschrieben ist, können dir wohl machen was sie wollen und ich muss die knapp 700€ zahlen
Die haben alles richtig gemacht...irgendjemand muss ja das Stück ab der Muffe am Hauptkabel in der Straße bezahlen...dies ist eigentlich immer der Bauherr also du...auch wenn die Stadtwerke oder wer auch immer das "ausgelegt" hat...du könntest jetzt dein Grundstücksverkäufer darauf festnageln, das du ja ein erschlossenes Grundstück gekauft hast...vielleicht hast du ja Glück und der übernimmt es...
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