Hallo zusammen,
wir haben ein Grundstück mit einer Fläche von ca. 650 m2 in Aussicht. Allerdings ist dieses nicht erschlossen. Welche Kosten würden auf uns für die Erschließung zukommen? Das Grundstücksform ist ein "L" . Leider hat es ein Gefälle von ca. 3m. Wir wollen das Grundstück begradigen (Kein Keller geplant). Welche Möglichkeiten bestehen hierfür?
Danke schon mal vorab.
Gruß
wir haben ein Grundstück mit einer Fläche von ca. 650 m2 in Aussicht. Allerdings ist dieses nicht erschlossen. Welche Kosten würden auf uns für die Erschließung zukommen? Das Grundstücksform ist ein "L" . Leider hat es ein Gefälle von ca. 3m. Wir wollen das Grundstück begradigen (Kein Keller geplant). Welche Möglichkeiten bestehen hierfür?
Danke schon mal vorab.
Gruß
Nofret schrieb:
Nein, Du darfst Dein Grundstück nicht einfach so nivellieren wie Du Lustig bist - mit oder ohne Nachbarn nicht. Du benötigst dafür die Genehmigung der zuständigen Baubehörde.Jein. In den allermeisten Baugebieten mit Bebauungsplan ist eine Angabe dazu im Bereich von 50cm oder 1m gemacht, sodass man innerhalb dieser Toleranz ohne ergänzenden/expliziten Antrag das Grundstück anheben/vertiefen/begradigen darf. Allerdings immer nur insgesamt - lokale Anschüttungen/Abgrabungen werden als einzelne Bauteile betrachtet.
Die geplanten Höhen werden im Bauantrag dargestellt und dann ist das ok.
Ist keine Angabe im Bebauungsplan zu finden, gilt die jeweilige Landesbauordnung, also immer die nächsthöhere Rechtsquelle.
MfG
Dirk Grafe
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