ᐅ Grundstück an Sohn übertragen, Tochter vertraglich ausschließen
Erstellt am: 11.02.14 07:27
toxicmolotof11.02.14 14:33
Der Pflichtteil ist um Übrigen 50 % ihres Erbanteiles.
Im besten Fall also 50% von 50%. Also nur 25%.
Fachanwalt für Erbrecht und/oder Notar konsultieren.
Im besten Fall also 50% von 50%. Also nur 25%.
Fachanwalt für Erbrecht und/oder Notar konsultieren.
elaxel8412.02.14 08:40
Eine allgemeine Verständnisfrage, bevor ich nochmal einen Fachmann konsultiere.
Gilt der "Pflichtanteil" nur beim Erbe, als wenn jemand stirbt oder auch zu Lebzeiten?
Gilt der "Pflichtanteil" nur beim Erbe, als wenn jemand stirbt oder auch zu Lebzeiten?
Der Da12.02.14 09:34
Ich weiss es nicht, aber klingt doch unlogisch.
Solange ich lebe, kann ich mein vermögen ausgeben so lange ich will. Hätten meine Kinder einen Pflichtanteil, könnten sie mir ja unter umständen verbieten mein Geld auszugeben.
Aber wie gesagt, sowas kann dir ein Fachanwalt beantworten. Eventuell auch auf Frag einen Anwalt Webseiten... da kriegst oft für kleines Geld eine Antwort.
Solange ich lebe, kann ich mein vermögen ausgeben so lange ich will. Hätten meine Kinder einen Pflichtanteil, könnten sie mir ja unter umständen verbieten mein Geld auszugeben.
Aber wie gesagt, sowas kann dir ein Fachanwalt beantworten. Eventuell auch auf Frag einen Anwalt Webseiten... da kriegst oft für kleines Geld eine Antwort.
ypg12.02.14 09:55
Ich glaube, bei einer Schenkung zu Lebzeiten gilt auch der Pflichtanteil.
Aber das ist Laienmeinung!!!!
Aber ehrlich: Warum sollte Dir jetzt ein wertvolles Grundstück zustehen, Deiner Schwester aber nicht. Sie hat ja auch Rechte.
Deshalb gibts diese Gesetze, damit keiner übervorteilt wird.
Aber das ist Laienmeinung!!!!
Aber ehrlich: Warum sollte Dir jetzt ein wertvolles Grundstück zustehen, Deiner Schwester aber nicht. Sie hat ja auch Rechte.
Deshalb gibts diese Gesetze, damit keiner übervorteilt wird.
Wastl12.02.14 11:30
ypg schrieb:
Ich glaube, bei einer Schenkung zu Lebzeiten gilt auch der Pflichtanteil.
Aber das ist Laienmeinung!!!!Da hab ich auch ne Laienmeinung: Schenkung gilt nicht prinzipiell als Pflichtanteil. Erst wenn die Eltern (oder ein Elternteil) stirbt. Dann werden Schenkungen der letzten xx (ich glaube 10) Jahre mit eingerechnet ins Erbe.
Während der Lebzeit besteht kein Anspruch auf das Vermögen der Eltern -> Sonst wäre der arme Bobbele ziemlich schnell zahlungsunfähig gewesen.
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