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ᐅ Grundriss-Umbau Teil einer Scheune zu Einfamilienhaus mit Option zu Zweifamilienhaus


Erstellt am: 08.06.21 21:40

11ant12.08.21 13:28
Scheune20 schrieb:

Fotos der aktuellen Situation kann ich leider keine einstellen, da mein Partner aus Gründen der Privatsphäre diese nicht im Internet wünscht, auch im Hinblick auf die Sanierung mit dem "geheimen" Ziel der späteren Umnutzung. Entschuldigt bitte.
[...] - hier ist der bisherige Grundriss [...]
Na wohl eher der geplante Grundriss, wenngleich ich stets auf die Bedeutung der Synopse von Bestand und Planung hinweise. Zu der Begründung kann ich nur sagen "Scherzkeks(in)": das ist ja wohl ein Witz, daß das Internet wissen darf, wo künftig Euer Bett und Eure Toilette stehen soll - nicht jedoch, uiuiui hochgeheim welches Mäuerchen angeknabbert und welches Fenster neu herausgebrochen werden soll. Die Abbrucharbeiten mit Deinem Göttergatten nackig am Hilti wollten wir ja gar nicht sehen.
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Myrna_Loy12.08.21 14:33
Was heißt denn passender Zustand? Sobald Ihr das Dach anpackt und mehr als nur ein paar Sparren tauscht ist es keine Reparatur mehr und bedarf einer Baugenehmigung. Sobald Ihr tragende Balken, Wände anpackt bedarf es einer Baugenehmigung. Wenn es es nur ein paar Wandfüllungen sind, die erneuert werden, dann ist das dem Bauamt egal und ihr werdet nicht gezwungen, deswegen die Scheune abzureißen. Eine Ausbaugenehmigung hängt nicht vom Zustand der Scheune ab. Das ist Euer Privatvergnügen, wenn Ihr Geld versenken wollt.
Seltsamer Rat der Architektin.
Scheune2012.08.21 15:31
Wie gesagt auf Baugenehmigungsaspekte werde ich hier nicht mehr vertiefend eingehen, da ich die Situation hier scheinbar nicht verständlich schildern kann. Wir werden den Rat unserer Architektin befolgen die unzählige Baugenehmigungen im Außenbereich in diesem Raum erfolgreich betreut hat und dementsprechend viel Erfahrung aufweist. Uns ist auch bewusst, dass das Bauamt nicht verlangen kann, dass wir die Scheune abreißen jedoch können sie uns eine Nutzungsänderung versagen, da gem. §35 Abs. 4 Nr. 1. a. das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz dienen muss. Und diese haben wir momentan nun mal nicht, arbeiten aber dran diese zu erhalten durch die Sanierung. Und deshalb die Bitte der Diskussion des Grundrisses. Tut mir leid wenn diese Antworten das Baurechtler Herz nicht zufriedenstellen.
11ant12.08.21 20:21
Scheune20 schrieb:

da ich die Situation hier scheinbar nicht verständlich schildern kann.
Doch, jetzt zumindest ja. Fünfteswort
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