Man kann mit hübschen aber wahrheitswidrigen Zeichnungen nichts anfangen. Wenn es ein Höhenspiel von anderthalb Metern gibt, dann sollte das Gelände in den Ansichtszeichnungen nicht topfeben dargestellt werden (bzw. wenn es in diesen Zustand gebracht werden soll, dann kostet das viele Baggerschaufeln voller Geld; und ggf. wird die Geländemodellierung selbst zum Bauwerk -einschließlich Abstandspflichten). Das sind die typischen groben Schlampigkeiten von Discountarchitekten, die ihren Kunden im Grunde primär zustimmungsfähige pseudoprofessionelle Bildchen malen wollen. Dazu fünfeinhalb Meter Abstand vor der Garage oder von der Straße inklusive oder exklusive der nicht erläuterten vier Meter die eingangs erwähnt sind ? - mit Lichthöfen, die in den Grundrissen jedoch nur Lichtschächte sind geht es weiter. Da ist es wirklich müßig, an einem T im Bad herumzuschieben. Statt überwiegend doppelter Bilder hätte mich mehr gefreut, das Grundstück hätte Höhenpunkte enthalten sowie die Zeichnungen wären in einem anderen Tab betrachtbar, daß man sie einmal skaliert betrachten könnte. Bei mindestens zwei sonst hilfreich Anwortenden ist damit schon einmal erfolgreich die Pausetaste gedrückt. Den Zweifeln am Zweigeschossigkeitszwang schließe ich mich nochmals an.