ᐅ Grundriss 200 m² Satteldachhaus auf 780 m²
Erstellt am: 28.10.22 12:33
K
K a t j a29.10.22 20:02xMisterDx schrieb:
Wenn das nicht Thema ist und auf den Bebauungsplan ankommt, warum wird dann hier erzählt 2 Stellplätze hintereinander wären nicht erlaubt? Was denn nun?Kalimba schrieb:
Gute Frage. Irgendwer hat das erwähnt und der Rest hat sich dann daran ausgelassen. Long story short: Ist nicht relevant und müsste auch nicht weiter diskutiert werden.Den Bebauungsplan vor Ort kennen wir ja noch nicht. 2 Stellplätze hintereinander sind in neueren B-Plänen oft nicht erlaubt. Wie es hier ist, wissen wir nicht und der TE kennt seinen Bebauungsplan ganz offensichtlich auch nicht. Viel merkwürdiger finde ich allerdings, das nichts relevant zu sein scheint.Kalimba schrieb:
Long story short: Ist nicht relevant und müsste auch nicht weiter diskutiert werden.Na, dann will ich mein Wissen auch nicht mehr weiter ausführen. So long!K
K a t j a29.10.22 23:25Kalimba schrieb:
Der Bebauungsplan ist von 1979, es gibt keine Regelungen dazu! Daher sage ich ja, es ist nicht relevant 🙂Wie bereits von Yvonne erwähnt gilt HBO § 6 ABS.10. Das ist die Regel und die ist relevant. Darüber hinaus ist die überdachte Terrasse an der gegenüberliegenden Grenze imho unzulässig.
Der Entwurf ist zusammengeschustert ohne Grundkenntnisse zur erlaubten Bebauung. Ich würde das Zeitverschwendung nennen. Gern diskutieren wir mit Dir ernsthafte Entwürfe Deines Architekten aber der Plan aus #1 ist "nicht relevant".
Ähnliche Themen