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ᐅ Grundleitungen falsch verlegt


Erstellt am: 18.11.17 18:13

Bau-Schmidt20.11.17 22:25
ypg schrieb:
Du möchtest sicherlich auch nicht, dass Dein Chef Deine Arbeit kritisiert und ermahnt, bevor die Akte geschlossen, der Kunde angeschrieben oder das Produkt zum nächsten Band läuft.
Bisher ist der Schaden im oberen 4 stelligen Bereich und kann behoben werden.
Bieber081521.11.17 07:15
ypg schrieb:
Du möchtest sicherlich auch nicht, dass Dein Chef Deine Arbeit kritisiert und ermahnt, bevor die Akte geschlossen, der Kunde angeschrieben oder das Produkt zum nächsten Band läuft.
Ich will Dir gar nicht widersprechen, dass man es zunächst freundlich/mündlich probieren sollte. Aber das Beispiel ist schlecht gewählt: Natürlich will ich, dass man mich auf einen Fehler hinweist, bevor das Produkt zum Kunden geht .

Wir hatten neulich übrigens einen (kleinen) Mangel an der Heizungsanlage; ein Jahr nach Einzug. Also freundlich dem Installateur eine Mail* geschrieben. Nichts passiert. Noch mal probiert. Nichts passiert. Neue E-Mail mit eher nüchternem Text an den Bauträger mit Installateur im Cc. Zack: Termin für die Instandsetzung vereinbart. Und wenn man solche Erfahrungen öfter gemacht hat, greift man beim nächsten Mal eben gleich zum wirksamen Mittel .

*Ja, Telefon ist vielleicht noch freundlicher, aber ich habe typischerweise nur außerhalb der gängigen Geschäftszeiten Zeit für "so etwas".
Bau-Schmidt21.11.17 07:43
Bieber0815 schrieb:
*Ja, Telefon ist vielleicht noch freundlicher, aber ich habe typischerweise nur außerhalb der gängigen Geschäftszeiten Zeit für "so etwas".
Telefon ist kein Beweismittel bei Mängeln. Ich hatte auch schon telefonisch hingewiesen. Antwort war 10 cm sind immer machbar. Jetzt sind es leider 100 cm. Da habe ich die Schriftform gewählt.
HilfeHilfe21.11.17 09:17
Bau-Schmidt schrieb:
Telefon ist kein Beweismittel bei Mängeln. Ich hatte auch schon telefonisch hingewiesen. Antwort war 10 cm sind immer machbar. Jetzt sind es leider 100 cm. Da habe ich die Schriftform gewählt.


und das ist auch richtig so mit E-Mail.
Bieber081521.11.17 10:19
E-Mail ist für den normalen Umgang völlig in Ordnung. Will man den Gegenüber in Verzug setzen, muss man den Zugang belegen können, so dass praktisch nur ein Einwurfeinschreiben in Frage kommt. Dann ist man aber nicht mehr auf dem Level, dass erwachsene Leute normal miteinander reden .
11ant21.11.17 13:51
Bieber0815 schrieb:
Dann ist man aber nicht mehr auf dem Level, dass erwachsene Leute normal miteinander reden .
Tja, nur lieb und nett und empathisch kann es der Rüge dann leider an der rechtlich erforderlichen Form fehlen. Und dann kommt das nächste Gewerk und baut in Treu und Glauben an ordnungsgemäße Vorgewerke weiter, und dann hat man den Salat auch noch mit Soße.
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installateur