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ᐅ Grundflächenzahl ggf. zu wenig / Flurkarte erstellen oder Nießbrauchrecht /


Erstellt am: 22.02.21 20:24

FavoritHH22.02.21 20:24
Moinsen,

es ist mein erstes mal dass ich mich mit Hausbau beschäftige, drum bitte ich um etwas Nachsicht sollte Grundwissen vorausgesetzt werden 🙂.

Bevor ich zum eigentlichen Thema komme ist ggf. etwas Hintergrund zur Beurteilung wichtig:

Meine Eltern haben neben Ihrem Wohnhaus (in Skizze röm.2) einen Garten welcher prinzipiell Bauland ist, dies haben wir über einen Bauvorbescheid zusammen mit einem Architekten prüfen lassen.

Die Herausforderung hier war bereits zum Zeitpunkt des Vorbescheids dass wir auf das, zu dem Zeitpunkt noch potentielle Bauland, zwei Einzelhäuser bauen wollen, da sowohl ich als auch mein Bruder jeweils ein eigenes Haus haben wollen (Doppelhaus haben wir für uns ausgeschlossen).

Nun die erste Hürde, mein Bruder kann/will aktuell nicht bauen, aber wir und meine Eltern wollen ihm natürlich nicht das Recht darauf verwehren, drum galt der Vorbescheid vorerst lediglich der Überprüfung, ob zwei Einzelhäuser dort gemäß Baugesetzbuch überhaupt stehen dürfen. Ich hingegen würde sofort loslegen wollen. Eine wichtige Notiz: Bisher gehören weder mir, noch meinem Bruder das zu bebauende Land.

Die Frage zur Bebauung eines privaten Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten im Vorbescheid wurde kurzgefasst mit ja beantwortet (ich habe den genauen Wortlaut samt Skizze dem Thread beigefügt).

VORBESCHEID:


Seite eines Bauantragsdokuments mit Fragen zur Bebauung eines privaten Wohnhauses.


SKIZZE:


Grundrisszeichnung mit rotem Baukörper auf Entwurfsplänen


Die Freude war groß, unser Architekt sagte aber im Nachgang noch, dass es beim richtigen Bauantrag Probleme mit der Grundflächenzahl geben könnte.
Was nach Recherche wohl auch durchaus zum Problem werden wird.

Aber auch das wäre prinzipiell ein lösbares Problem da wir die, hinter den zu bauenden Häusern befindlichen Treibhäuser (in Skizee röm. 1), dem Betriebsvermögen entnehmen könnten um Fläche zu generieren.

Nun stellen wir uns die Frage, was die taktisch klügste und schnellste Vorgehensweise wäre, mit meinem aktuellen Wissensstand sehe ich hier nur folgende Möglichkeiten:

1.) Bauantrag für beide Häuser stellen, um die benötigte Grundflächenzahl zu bestimmen -> Grundstück aus dem Betriebsvermögen nehmen -> Flurkarte erstellen, entsprechend der beiden Häuser auf mich und meinen Bruder aufteilen -> Ich stelle Bauantrag für mein Haus.
2.) Eine gewisse Fläche (gut Glück) einfach vorab aus dem Betriebsvermögen nehmen -> Flurkarte erstellen -> entsprechend der beiden Häuser auf mich und meinen Bruder aufteilen -> Ich stelle Bauantrag für mein Haus.
3.) Nießbrauchrecht (könnte uns dies bei Kreditbeantragung Probleme bereiten?)

Wer es bis hierher zu lesen geschafft hat, dem gebührt an dieser Stellen schon meinen Dank - für weiteren Input bin ich zusätzlich froh.
Ich bitte auch um Entschuldigung hinsichtlich etwaiger Logikfehler, oder über meine komplizierte Denkweise, vieles ist mir einfach unglaublich unklar.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Norden!
Escroda22.02.21 23:10
FavoritHH schrieb:

vieles ist mir einfach unglaublich unklar
Geht mir genauso.
FavoritHH schrieb:

... zwei Einzelhäuser bauen wollen, da sowohl ich als auch mein Bruder jeweils ein eigenes Haus haben wollen (Doppelhaus haben wir für uns ausgeschlossen)
Warum wurde dann im Vorbescheid ein Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten angefragt?
FavoritHH schrieb:

drum galt der Vorbescheid vorerst lediglich der Überprüfung, ob zwei Einzelhäuser dort gemäß Baugesetzbuch überhaupt stehen dürfen.
Dazu passt die angehängte Antwort aber nicht.
FavoritHH schrieb:

unser Architekt sagte aber im Nachgang noch, dass es beim richtigen Bauantrag Probleme mit der Grundflächenzahl geben könnte.
Auch das passt nicht zum Anhang, denn dort steht: "Das Einzelhaus ... fügt sich hinsichtlich ... der Grundfläche (223m²) ...ein."
FavoritHH schrieb:

1.)
Hab' ich nicht verstanden. Zweimal Bauantrag stellen?
FavoritHH schrieb:

2.)
... wenn Du auf Dein Glück vertraust.
FavoritHH schrieb:

3.)
Wir kennen die finanziellen Verhältnisse ja nicht. Daher grundsätzlich ja, Nießbrauchrecht könnte bei Kreditbewilligung Probleme bereiten.
4.) Neue Bauvoranfrage, die zu der gewünschten Konstellation passt. Was wünscht Ihr Euch?
Mein Vorschlag: Herausparzellieren von zwei Grundstücken aus dem elterlichen Grundstück und zwei Doppelhaushälften planen.
11ant22.02.21 23:15
FavoritHH schrieb:

Die Herausforderung hier war bereits zum Zeitpunkt des Vorbescheids dass wir auf das, zu dem Zeitpunkt noch potentielle Bauland, zwei Einzelhäuser bauen wollen, da sowohl ich als auch mein Bruder jeweils ein eigenes Haus haben wollen (Doppelhaus haben wir für uns ausgeschlossen).
Dann verstehe ich das eingezeichnete Doppelhaus (welches im übrigen ja auch versetzt statt in gemeinsamer Fluchtlinie steht) nicht; außerdem wirkt das für mich zu sehr "in den Garten gestellt" als daß ich von eigenständigem "Baugrund" spräche - und ich sehe die Grundflächenzahl hier nicht als fraglich, sondern klar unangenehm hoch verdichtet (entsprechend verstehe ich die Äußerung hinsichtlich des Einfügens nicht: wo in der Umgebung ist die Bebauung sonst noch so dicht ?).
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