Grundflächen-Berechnung Maisonette Wohnung

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toxicmolotof

Wenn du es alles besser weißt, warum fragst du dann? Nenn es Etage, Geschoss oder Ebene.

Ich bin raus.
 
11ant

11ant

Eine Maisonettewohnung hat zwei Geschosse, unten mehrere Zimmer, eine Treppe in der Wohnung, oben noch mal mehrere Zimmer, und da fließen beide Etagen in die Berechnung mit ein.

Ein Apartment mit offener Dachuntersicht und einer Hühnerleiter zu einem Boden für eine Matratze würde ich nicht als Maisonettewohnung betiteln, und bezüglich der Fläche so bewerten, als gäbe es diesen Zwischenboden nicht.
 
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Plastikteil

Wenn du es alles besser weißt, warum fragst du dann? Nenn es Etage, Geschoss oder Ebene.

Ich bin raus.
Trifft man sowas auch gleich in einem Hausbau-Forum an.
Die Reaktion in der Art verstehe ich nicht, ich sehe nicht wo meine Antwort Anlaß zur Unfreundlichkeit angeboten hat.
Das habe ich gestern auch schon mal gedacht, als ich einem anderen Thread hier gelesen habe, wo steht "wie hast Du nur das Studium geschafft", ohne provoziert worden zu sein.

Möglicherweise sind die Definitionen unterschiedlich gehalten, da in verschiedenen Länderbauordnungen und wohl auch vom Brandschutz her scheinbar unterschiedliche Beschreibungen zu finden sind.
Mir ist eben als häufig anzutreffende Version geläufig, daß eine Galeriewohnung zwei Ebenen hat aber eine Etage bzw ein Stockwerk belegt.
Vermutlich gibt es auch Fälle, wo eine Galeriewohnung sich über zwei Stockwerke oder Geschosse erstreckt, statt wie bei mir nur über das Dachgeschoss, dann sind es nicht mehr nur zwei Ebenen sondern in solchen Fällen dann zwei Etagen bzw Stockwerke.
Wahrscheinlich gibt es auch noch andere Varianten und dann greifen andere Bezeichnungen. Ich bin nicht tiefer in dieses Thema eingetaucht, da meine Frage eigentlich nur war, ob die obere Ebene (in einem Geschoss bzw einem Stockwerk) zur Gesamtnutzfläche der Wohnung zählt oder nicht.

Aber jedenfalls Danke für`s Raus-Sein und Bleiben.
Bei schlechter Laune wäre das Raus-Sein schon vor dem Posten angenehmer, will mich nicht anstecken lassen.
 
P

Plastikteil

Eine Maisonettewohnung hat zwei Geschosse, unten mehrere Zimmer, eine Treppe in der Wohnung, oben noch mal mehrere Zimmer, und da fließen beide Etagen in die Berechnung mit ein.

Ein Apartment mit offener Dachuntersicht und einer Hühnerleiter zu einem Boden für eine Matratze würde ich nicht als Maisonettewohnung betiteln, und bezüglich der Fläche so bewerten, als gäbe es diesen Zwischenboden nicht.
OK - wenn ich das richtig verstehe, wird der obere Bereich als zusätzliche Nutzfläche gerechnet, wenn dort Zimmer mit abtrennender Wand und Türe sind, und nicht gerechnet, wenn die obere Ebene offen, ohne Wände und Türen ist ?
Offene Galerien in verschiedenen Größen gibt es ja mit kleinen oder auch großen, opulenten Treppen.
 
Y

ypg


Mir ist eben als häufig anzutreffende Version geläufig, daß eine Galeriewohnung zwei Ebenen hat aber eine Etage bzw ein Stockwerk belegt.
Vermutlich gibt es auch Fälle, wo eine Galeriewohnung sich über zwei Stockwerke oder Geschosse erstreckt, statt wie bei mir nur über das Dachgeschoss, dann sind es nicht mehr nur zwei Ebenen sondern in solchen Fällen dann zwei Etagen bzw Stockwerke.
Wahrscheinlich gibt es auch noch andere Varianten und dann greifen andere Bezeichnungen. Ich bin nicht tiefer in dieses Thema eingetaucht, da meine Frage eigentlich nur war, ob die obere Ebene (in einem Geschoss bzw einem Stockwerk) zur Gesamtnutzfläche der Wohnung zählt oder nicht.

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Mach es doch nicht so kompliziert. Sogar Wiki weiß mit Maisonette/Galeriewohnung etwas anzufangen.

Für Deine Berechnung eh Humpe: Wohnflächenberechnung aus der Erinnerung für NDS bei Dachschrägen unter einem Höhenmeter wird gar nicht angerechnet, zw 1 und 2 Meter zur Hälfte, alles, was darüber ist, ganz.
Es spielt keine Rolle, auf wie viel Ebenen sich die Flächen verteilen.

Keine Ahnung, wo Du lebst: wird wohl ähnlich bei Euch gehandhabt.
 
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Plastikteil

Mach es doch nicht so kompliziert. Sogar Wiki weiß mit Maisonette/Galeriewohnung etwas anzufangen.

Für Deine Berechnung eh Humpe: Wohnflächenberechnung aus der Erinnerung für NDS bei Dachschrägen unter einem Höhenmeter wird gar nicht angerechnet, zw 1 und 2 Meter zur Hälfte, alles, was darüber ist, ganz.
Es spielt keine Rolle, auf wie viel Ebenen sich die Flächen verteilen.

Keine Ahnung, wo Du lebst: wird wohl ähnlich bei Euch gehandhabt.
Da liegt ein Mißverständnis vor, zur Berechnung von Wohnfläche habe ich gar keine Frage gestellt. Es geht nur um eine spezielle Frage zur Nutzfläche - die wird aber tatsächlich dann kompliziert, wenn themaabweichend Begriffe auseinandergelegt werden oder Wohnflächen-Berechnung beschrieben wird.
Da kann ich aber nichts dafür, in der Frage stand ja worum es eigentlich geht.
 
Zuletzt aktualisiert 19.05.2024
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