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ᐅ Grunderwerbsteuer wer kennt sich aus?


Erstellt am: 29.10.2014 18:56

thomas_neo 29.10.2014 18:56
Guten Abend Zusammen,

wir haben es getan. Wir haben uns von privat ein unbebautes Grundstück gekauft auf dem wir ein Einfamilienhaus errichten wollen. Notar und Kaufbetrag ist bereits beglichen. Nun hat mir das Finanzamt ein Schreiben geschickt die weitere Informationen vom Grundstück benötigen um die Grunderwerbsteuer zu berechnen (5% BW). Siehe Bilder.

Jetzt bin ich mir nicht sicher wie ich Seite 2 auszufüllen habe. Möchte natürlich nur Grunderwerbsteuer auf das unbezahlte Grundstück zahlen. Ist schon genug. Zu den Fragen auf den Fragebogen:

1. Bauvorhaben
1.1 Soll das Grundstück bebaut werden?
X Ja mit Einfamilienhaus

1.2 ...
Nein


2. Art des Grundstücksangebot.
Habe eine Internetanzeige die ich ausdrucken würde

Aktueller Baustand: unbebautes Grundstück


Wer kennt sich hier aus? Wie muss ich den Zettel ausfüllen um nur Grunderwerbsteuer auf das unbebaute Grundstück zu zahlen. Mit der Hausplanung wollen wir demnächst mal anfangen. Baubeginn irgendwann nächstes Jahr, vermutlich 2-3 Quartal 2015.

Vielen Dank.

Grüße



thomas_neo 29.10.2014 19:57
So ich habe mich eingelesen. Ich hoffe ich habe es richtig verstanden. In meinem Fall sollte ich nur Grunderwerbsteuer auf das Grundstück zahlen, da es noch kein Vertrag mit einem Bauunternehmen / Architekten gibt und das Grundstück von privat gekauft wurde.

Ist das soweit in Ordnung? Dann würde ich das Antwortschreiben wie folgt ausfüllen / ankreuzen:

1.1: Ja, mit (ankreuzen) Einfamilienhaus
1.2: Nein ankreuzen
2. Internetanzeige von unbebauten Grundstück von Privatanbieter
Aktueller Baustand: unbebautes Grundstück

Ich denke das müsste passen, oder?
Grüße

ypg 29.10.2014 20:08
Jepp!
Du bist in der glücklichen Lage und hast das Grundstück von privat erworben - und kannst es sogar noch belegen
Alles gut!

Und ein Einfamilienhaus ist ja auch noch gar nicht geplant... !

Gruss Yvonne

thomas_neo 29.10.2014 20:22
Lieben Dank Yvonne.
Dass ich aber ein Einfamilienhaus mal bauen möchte kann ich unter Punkt 1 schon angeben, oder

ypg 29.10.2014 21:10
musst Du das? Ich kann Deine Jpgs leider nicht gut lesen (entweder zu klein oder zu gross)

Ich würde a) nicht lügen, b) nichts erwähnen, was sich ändern kann, c) nicht das beantworten, was nicht gefragt ist
Es kann ja sein, dass Ihr noch am überlegen seid, ob 2-Familien-Haus, DH oder das Grundstück erst bebaut wird, wenn ein Kind kommt. Oder Investition ist auch möglich.


Edit: ich habe noch mal geschaut... Ja, ich denke, das ist unverfänglich . Es steht ja kein Jahr an.

thomas_neo 29.10.2014 21:18
Also unter Punkt 1 steht folgendes:

1. Bauvorhaben
1.1 Soll das Grundstück bebaut werden?

Folgende Möglichkeiten zum ankreuzen / ausfüllen habe ich

( ) Nein, ich verwende es wie folgt: ________________
( ) Ja, mit _________________ (z.B. Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Eigentumsvormerkung, Geschäftsgebäude)

Eins von beiden sollte ich schon ankreuzen und begründen, oder was meinst Du?
Es kommt eigentlich nur Einfamilienhaus in Frage, da dies in Bebauungsplan so vorgeschrieben ist.

Grüße
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