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ᐅ Grunderwerbsteuer Grundstück


Erstellt am: 16.06.12 13:08

MSt7916.06.12 13:08
Hallo!

Meine Freundin und ich befinden uns derzeit in Verhandlungen mit einer Immobilienfirma.

Wir würden mit dieser Firma einen Werkvertrag abschließen, der an den Erwerb eines bestimmten Grundstücks gebunden ist.

Das Grundstück selber befindet sich allerdings nicht im Besitz dieser Firma sondern wird von uns separat gekauft. Es fällt allerdings eine Maklercourtage an die Immobilienfirma an.

Der Grundstückskauf wird zeitlich nach Abschluss des Werkvertrags vollzogen werden.

Bei der Immobilienfirma handelt es sich nicht um einen klassischen Bauträger. Die Firma stellt einen Architekten und schreibt die einzelnen Gewerke sowie den Bauleiter aus. Während des gesamten Bauvorhabens bleiben wir Bauherren. Wir entscheiden auch, welcher der an der Ausschreibung beteiligten Handwerker den Zuschlag erhält. Es wäre uns auch möglich, eigene Betriebe zu benennen.

Wir haben im Netz schon recherchiert, worauf wir in diesem Fall die grunderwerbsteuer zahlen müssen, sind aber zu widersprüchlichen Ergebnissen gelangt. Die Immobilienfirma hat uns gesagt, dass die Steuer in diesem Fall nur auf das Grundstück anfallen würde...

Könnt Ihr uns eine Antwort darauf geben?

Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Marcel
Der Da16.06.12 17:08
Bei solchen Angeboten kann es schnell passieren, dass ihr die 5% Steuer auf den gesamtpreis zahlt... also aufpassen, was im Vertrag steht.... Notfalls durch Anwalt prüfen lassen.
Bauexperte17.06.12 10:11
Hallo Marcel,
MSt79 schrieb:
Meine Freundin und ich befinden uns derzeit in Verhandlungen mit einer Immobilienfirma. Wir würden mit dieser Firma einen Werkvertrag abschließen, der an den Erwerb eines bestimmten Grundstücks gebunden ist.

Das Grundstück selber befindet sich allerdings nicht im Besitz dieser Firma sondern wird von uns separat gekauft. Es fällt allerdings eine Maklercourtage an die Immobilienfirma an.

Damit ist eindeutig festgestellt, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht und Steuer auf Haus und Grundstück werden fällig!

@ Britta78

Deine "Hilfestellung" lasse ich mal unkommentiert, mache Dich aber darauf aufmerksam, dass die Finanzämter auch im I-Net recherchieren und sie bei Deiner Antwort nicht nur hinsichtlich der Steuer fündig werden!


Freundliche Grüße
MSt7917.06.12 11:34
Erst einmal vielen Dank für die bisherigen Antworten!

@Bauexperte: Deine Einschätzung entspricht leider auch meinen Erwartungen / Befürchtungen. Ärgerlich, da besagte Immobilienfirma uns zusicherte, dass die Steuer nur auf das Grundstück anfällt. Bin sehr gespannt, was die Herren dazu zu sagen haben.

In einem anderen Thread hat ein User geschrieben, dass die grunderwerbsteuer ausschließlich auf das Grundstück anfallen würde, weil man ja selber Bauherr bleibt. Kann das noch einen Unterschied machen? Für mich macht dieser Kommentar erst mal keinen Sinn...

Grüße,
Marcel
Der Da17.06.12 11:45
Bei uns sind gute Grundstücke knappes Gut, und daher sind viele Grundstücke nur im Verbund mit einem Hausvertrag zu bekommen. Ich finde dieses Unhaltbar, und wünschte mir der Gesetzgeber würde hier einschreiten. Denn fast alle der angeschriebenen Firmen machten auch mich einen sehr windigen Eindruck. Auch uns erzählte man Grundsteuer nur auf das Grundstück, aber das das durchaus anders sein kann, kann man im Internet oft lesen. Es macht doch einen Unterschied ob ich 5% von 110 000 oder auf 360 000 zahle.
Bauexperte17.06.12 21:00
Hallo Marcel,
MSt79 schrieb:
In einem anderen Thread hat ein User geschrieben, dass die grunderwerbsteuer ausschließlich auf das Grundstück anfallen würde, weil man ja selber Bauherr bleibt. Kann das noch einen Unterschied machen? Für mich macht dieser Kommentar erst mal keinen Sinn...
Das ist leider - wie so oft - gefährliches Halbwissen 🙄

Du mußt nur GEW zahlen, wenn es keinen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Grundstücksverkäufer und Bauunternehmer gibt. Würdest Du keine Maklercourtage zahlen müssen, sähe die Welt schon ein Stück weit anders aus.
MSt79 schrieb:
Ärgerlich, da besagte Immobilienfirma uns zusicherte, dass die Steuer nur auf das Grundstück anfällt. Bin sehr gespannt, was die Herren dazu zu sagen haben
Wenn sie so sicher sind, geben sie Dir diese Aussage doch sicherlich schriftlich oder erstatten im worste case?

Freundliche Grüße
grundstückegrunderwerbsteuerimmobilienfirmamaklercourtage