ᐅ Grunderwerbsteuer Grundstück nach Werkvertrag kaufen
Erstellt am: 04.07.16 09:33
Hallo,
ich hoffe Ihr könnt uns hier helfen!
Wir werden unser Grundstück erst Ende August per Notar kaufen können. Vorher keine Termine frei.
Den Werkvertrag wollten wir jetzt schon im Juli unterschreiben damit unsere Baufirma noch den Termin im Mai 2017 blocken kann.
Wie ist es hier mit der grunderwerbsteuer?
Grundstück kommt von der Stadt und die Baufirma haben wir uns alleine gesucht.
Können wir den Werkvertrag gefahrlos vor dem Grundstückskauf unterschreiben ohne die grunderwerbsteuer auf Haus und Grundstück zu zahlen?
Danke im voraus
ich hoffe Ihr könnt uns hier helfen!
Wir werden unser Grundstück erst Ende August per Notar kaufen können. Vorher keine Termine frei.
Den Werkvertrag wollten wir jetzt schon im Juli unterschreiben damit unsere Baufirma noch den Termin im Mai 2017 blocken kann.
Wie ist es hier mit der grunderwerbsteuer?
Grundstück kommt von der Stadt und die Baufirma haben wir uns alleine gesucht.
Können wir den Werkvertrag gefahrlos vor dem Grundstückskauf unterschreiben ohne die grunderwerbsteuer auf Haus und Grundstück zu zahlen?
Danke im voraus
P
PhelliBunny04.07.16 10:29grunderwerbsteuer auf das Haus und das Grundstück musst du nur zahlen, wenn du beides von einem Anbieter kaufst. Da du das Grundstück von der Stadt kaufst und das Haus unabhängig davon von einer Baufirma bauen lässt, musst du die grunderwerbsteuer nur für das Grundstück zahlen. Wenn Erschließungskosten mit ausgewiesen sind beim Grundstück, dann musst du auf diese keine grunderwerbsteuer zahlen.
M
Musketier04.07.16 10:31Na da lehnt sich aber einer weit raus mit seiner Antwort.
P
PhelliBunny04.07.16 10:38 Liege ich hier so sehr falsch? 🙁 (War mein jetziger Kenntnisstand)
B
Bieber081504.07.16 11:13Bolle123 schrieb:
Können wir den Werkvertrag gefahrlos vor dem Grundstückskauf unterschreiben ohne die grunderwerbsteuer auf Haus und Grundstück zu zahlen?Im Grunde reichen die Informationen nicht aus, um das zu beantworten. Sind der Bauunternehmer und der Grundstücksverkäufer irgendwie verbandelt?M
Musketier04.07.16 11:24Wir haben das Thema umgangen, indem der Werkvertrag auf ein Datum nach Kaufvertrag datiert wurde.
Damit waren wir zum Zeitpunktes des Grundstückskaufes noch frei in der Entscheidung, mit welcher Baufirma wir bauen. Das wäre beim TE nicht der Fall.
Es gibt gewisse Indizien für ein zusammenhängendes Geschäft, welches komplett der Grunderwerbsteuer unterworfen wird. Unter anderem ist halt Werkvertragsdatum vor Kaufvertragsdatum so ein Punkt.
Zumindest bei uns gab es einen Fragebogen, mit solchen Fragen
- ob das Grundstück und das Haus von der gleichen Firma erworben wird.
- ob zum Zeitpunkt des Grundstückskaufes schon fest stand, mit wem man baut.
- ob man sich von mehreren Baufirmen Angebote eingeholt hat
- wie man vom Grundstück erfahren hat
In dem Fall ist es relativ eindeutig, dass hier kein zusammenhängendes Geschäft vorliegt, da das Grundstück von der Stadt gekauft wird. Ich persönlich würde es trotzdem vermeiden.
Damit waren wir zum Zeitpunktes des Grundstückskaufes noch frei in der Entscheidung, mit welcher Baufirma wir bauen. Das wäre beim TE nicht der Fall.
Es gibt gewisse Indizien für ein zusammenhängendes Geschäft, welches komplett der Grunderwerbsteuer unterworfen wird. Unter anderem ist halt Werkvertragsdatum vor Kaufvertragsdatum so ein Punkt.
Zumindest bei uns gab es einen Fragebogen, mit solchen Fragen
- ob das Grundstück und das Haus von der gleichen Firma erworben wird.
- ob zum Zeitpunkt des Grundstückskaufes schon fest stand, mit wem man baut.
- ob man sich von mehreren Baufirmen Angebote eingeholt hat
- wie man vom Grundstück erfahren hat
In dem Fall ist es relativ eindeutig, dass hier kein zusammenhängendes Geschäft vorliegt, da das Grundstück von der Stadt gekauft wird. Ich persönlich würde es trotzdem vermeiden.
Ähnliche Themen