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ᐅ Grunderwerbsteuer Grundstück nach Werkvertrag kaufen


Erstellt am: 04.07.16 09:33

B
Bieber0815
04.07.16 11:26
Musketier schrieb:
In dem Fall ist es relativ eindeutig, dass hier kein zusammenhängendes Geschäft vorliegt, da das Grundstück von der Stadt gekauft wird.
Ah, Asche auf mein Haupt, wer lesen kann ...
B
Bolle123
04.07.16 11:32
Danke schon mal für die Antworten.
Werde dann mit dem Bauunternehmen den Vorschlag von Musketier durchsprechen. Ich denke das wird sicher kein Problem sein.
Von wo gab es diesen Fragebogen? Finanzamt?
M
Musketier
04.07.16 11:43
Ja, der Fragebogen kam vom Finanzamt. Das scheint aber von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedliche gehandhabt zu werden. Ich habe schon von anderen hier im Forum gehört, wo kein Fragebogen verschickt wurde. Wie das Finanzamt dann an die Infos kommt, kann ich nicht sagen.
M
Musketier
04.07.16 11:47
Wer Lust und Laune hat, kann unter folgenden Suchbegrifffen gern mal ein Urteil nachlesen:

Haufe Index 7445803
1. Besonders deutlich ist der objektive sachliche Zusammenhang, wenn der Grundstückskäufer – beim Abschluss des Grundstückskaufvertrages – über das „Ob“ und „Wie“ der Bebauung nicht mehr frei ist.

Dafür sprach im Streitfall bereits, dass der Abschluss des Bauvertrages vor Genehmigung des Grundstückskauvertrages erfolgte.

Neben diesem Punkt gab es im Streitfall noch weitere Punkte, die auf ein einheitliches Vertragswerk deuten, so dass der Streitfall recht eindeutig war.
P
PhelliBunny
04.07.16 12:32
Da war mein Bild mal wieder zu einfach gestrickt (auch wenn ich nicht komplett daneben lag). Danke für die ausführliche Klarstellung
O
ONeill
04.07.16 12:41
Bei mir (NRW) wurde kein Fragebogen geschickt.
finanzamtstreitfall