ᐅ Grunderwerbsteuer Grundstück nach Werkvertrag kaufen
Erstellt am: 04.07.16 09:33
B
Bieber081504.07.16 11:26Musketier schrieb:
In dem Fall ist es relativ eindeutig, dass hier kein zusammenhängendes Geschäft vorliegt, da das Grundstück von der Stadt gekauft wird.Ah, Asche auf mein Haupt, wer lesen kann ...M
Musketier04.07.16 11:43Ja, der Fragebogen kam vom Finanzamt. Das scheint aber von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedliche gehandhabt zu werden. Ich habe schon von anderen hier im Forum gehört, wo kein Fragebogen verschickt wurde. Wie das Finanzamt dann an die Infos kommt, kann ich nicht sagen.
M
Musketier04.07.16 11:47Wer Lust und Laune hat, kann unter folgenden Suchbegrifffen gern mal ein Urteil nachlesen:
Haufe Index 7445803
Neben diesem Punkt gab es im Streitfall noch weitere Punkte, die auf ein einheitliches Vertragswerk deuten, so dass der Streitfall recht eindeutig war.
Haufe Index 7445803
1. Besonders deutlich ist der objektive sachliche Zusammenhang, wenn der Grundstückskäufer – beim Abschluss des Grundstückskaufvertrages – über das „Ob“ und „Wie“ der Bebauung nicht mehr frei ist.
Dafür sprach im Streitfall bereits, dass der Abschluss des Bauvertrages vor Genehmigung des Grundstückskauvertrages erfolgte.
Neben diesem Punkt gab es im Streitfall noch weitere Punkte, die auf ein einheitliches Vertragswerk deuten, so dass der Streitfall recht eindeutig war.
P
PhelliBunny04.07.16 12:32Da war mein Bild mal wieder zu einfach gestrickt (auch wenn ich nicht komplett daneben lag). Danke für die ausführliche Klarstellung