Grünland zu Bauland umlegen - Muss man gesetzlich was abgeben?

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Hallo,

wir besitzen Grünland, welches im Rahmen de Baubauunsplans zum Bauerwartungsland wurde.

Nun geht es um die Umlegung unseres Besitzes zu Bauland.

Wenn ich Richtig informiert bin, wirft man das Land aller Besitzer in einen Topf, es wird errechnet wieviel Prozent des Landes nun für die Erschließung abgegeben werden muss.

Die aussage der Stadt ist nun (bevor überhaupt auch nur eine Straße ausgemessen wurde, es müssen etwa 50% Eigentum abgegeben werden.

Grund dafür soll zum einen die Erschließung (Straßen, Grünfläche, etc.) werden und zum anderen irgendwelche Umwelt geschichten mit denen ich nix anfangen kann und auch noch nit davon gehört hatte.

Ich habe gelesen, das gesetzlich nicht mehr 30% "weggenommen" werden dürfen. Alles was darüber ist, muss ausgezahlt werden.

Geht/ging es jemandem ähnlich?
Ist das richtig?
Wieviel darf sich die Stadt nehmen?
Gibt es andere Zahlen?

Falls das abhängig vom Bundesland ist, wir sind in Hessen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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