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Erstellt am: 21.03.17 09:44

Bieber081521.03.17 21:44
wg_hausbau schrieb:
wir wollen auf jeden Fall "bauen lassen", tendieren zum Architekten, haben jedoch auch einen Termin beim Bauträger.
Bauträger: Verkauft ein Stück Haus zusammen mit dem Grundstück, ist Bauherr, Kaufvertrag zwischen Käufer und Bauträger.
Generalübernehmer (GÜ): Errichtet im Werkvertrag ein Haus auf dem Grundstück des Auftraggebers und sorgt auch für die Planung. Ein Werkvertrag zwischen Bauherr und GÜ.
Generalunternehmer: Errichtet im Werkvertrag ein bereits mehr oder weniger fertig geplantes Haus auf dem Grundstück des Auftraggebers. Ein Werkvertrag zwischen Bauherr und GU sowie weitere Verträge zwischen Bauherr und Dritten (Architekt, ggf. weitere Fachfirmen für Einzelleistungen).
Architekt/Einzelvergabe etc.: Bau auf dem eigenen Grundstück. Werkvertrag zwischen Bauherr und Architekt über verschiedene Leistungsphasen und separate Beauftragung der Fachfirmen durch den Bauherren.

Wenn Du ein Grundstück hast, scheidet der Bauträger aus. Ohne eigenes Grundstück bleibt nur der Weg zum Bauträger. (Dann gibt's noch die falsche Mischform: Kauf eines Grundstücks mit "Bauträgerzwang".)

(Diese Information könnte man hier auch mal anpinnen, nach redaktioneller Überarbeitung durch einen Moderator ;-)).
grundstückwerkvertragbauträgerarchitektfachfirmen