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ᐅ Grenzmauer NRW Höhen

Erstellt am: 12.04.16 10:57
D
DG
D
DG
12.04.16 10:57
Hallo Nordmann,

die Höhe der Schallschutzwand ist grundsätzlich abhängig von den Festsetzungen im Bebauungsplan und/oder der diesbezüglichen Gemeindesatzung. Wenn dort nichts angegeben ist bzw. diese Rechtsquellen nicht existieren, gilt das Nachbarrecht NRW etwaig in Verbindung mit weiteren Rechtsquellen (Baurecht et.al.).

Möglich ist durchaus, dass Du eine Abweichung bekommst, weil die baurechtlich zulässige Mauer den Schallschutz nicht erfüllt, aber das muss man tatsächlich vor Ort betrachten und Deine Beeinträchtigung muss dazu auch erst mal formal festgestellt sein. Die Luftwärmepumpe wird vermutlich als untergeordnetes Bauteil betrachtet, das den Grenzabstand von 3m unterschreiten darf - damit wäre die Lage legitim, dann geht's nur noch um den Schall bzw. wie man den für Dich auf ein erträgliches Maß runterschraubt.

MfG
Dirk Grafe
N
Nordmann
12.04.16 19:46
Hallo Dirk,
Vielen Dank. Wir hoffen erst mal auf eine Einigung. Es war für mich in unserer mit Regeln sicherlich nicht armen Gesellschaft nicht vorstellbar, das solche Aufstellorte zugelassen sind.
Nun ja, jetzt vin ich schlauer. NOTFALLS muss ich da einen Unterstand oder ähnliches bauen, mit einer sehr dichten Außenwand. Total ärgerlich, weil ich die Emissionen nicht veranstalte.
Nicht das jemand glaubt, ich wäre contra Wärmepumpe, bei mir dröhnt eine Solewärmepumpe allerdings im Haus. Die Energie spare ich, daher muss ich das ertragen. Mein Nachbar hat aber keinerlei Beeinträchtigung durch meine Anlage.
Jetzt mit Nachbars Luftwärmepumpe ist es genau andersherum: Er hört nichts, ich alles.
So macht Nachbarschaft Spass...
T
T21150
13.04.16 07:51
Das ist ärgerlich.

Unsere Nachbarn wollten erst den WT der Luft-Wasser-Wärmepumpe auch bei uns an die Grenze stellen. Seinerzeit habe ich nichts dazu gesagt - ich wusste nämlich nicht, wie störend dieses Rauschen von dem Apparat ist. Es ist nicht so laut, aber es ist - auf eine Entfernung von wenigen Metern - durchaus merklich vernehmbar. Ich glaube gerne, dass einen so etwas auf Dauer sehr stören kann.

Zum Glück hat er dann umgeplant: Die Leitungslängen + Tiefbau wären ihm zu teuer geworden. Die ästhetisch anmutende Ventilatoren-Büchse steht jetzt direkt neben seinem Haus und rauscht dort vor sich hin, wo es wirklich niemand anderen stört. Der andere Nachbar gegenüber hat seinen Pustefix direkt neben die Haustür platziert, dort stört sie auch keine anderen Bewohner. Ästhetisch bei dem schönen Haus allerdings eine optische Vollkatastrophe. Hab ich hier doch Glück gehabt.

Mit Deinem Nachbarn: Ich persönlich sehe immer die größten Chancen, wenn man aggressionsfrei und sachlich mit Argumenten diskutiert. Durchaus aber klar zu verstehen gibt, was einen konkret und warum stört.

Vielleicht ist der Nachbar ja gewillt, mit Dir zusammen etwas zu tun, damit das Leid etwas finanziell aufgeteilt wird. Ich drücke Dir die Daumen.

LG
Thorsten
N
Nordmann
13.04.16 20:15
Danke Thorsten, ich hoffe das sehr, schliesslich möchte ich auch keinen Streit, das ist doch gerade unter Nachbarn total Panne.
.....aber ich hab nich angefangen....
Ich hatte mal eine Klimaanlage, das Außengerät ist mir so auf den Nerv gegangen! Daher habe ich leider Erfahrungen mit so etwas und war entsprechend vom Anblick dieses Gerätes begeistert.
Zumal ich das Gerät nach Tante Google auch schon im Internet bewundern durfte. Ein richtiger Brummer mit 69dB Schalleistung.
luftwärmepumperechtsquellen