Grenzbebauung Gartenhütte NRW

4,50 Stern(e) 4 Votes
E

Escroda

Unsere Nachbarin hat der Abweichung zugestimmt. Meinst Du das?
Ja. Also keine Baulast. Dann zählen zwar die vollen 10,70m, da aber die Grenze zur öffentlichen Grünfläche nicht addiert wird, kommt es ja hin.
Also aus Deiner Sicht kein Problem, die Hütte so zu bauen?
Ja, sofern es sich um eine öffentliche Grünfläche handelt. Im Bild steht zwar ein "ö", aber da ich nicht weiß, ob das ein Ausschnitt aus dem aktuellen rechtskräftigen Originalplan ist und ob das "ö" nicht doch für etwas anderes steht, solltest Du da Sicherheit schaffen.
Bevor ich ein Häuschen für 2-3K EUR wieder abreisse, erkundige ich mich also einfach
Mach' das mal. Schaden kann es nicht, sofern Du wie genehmigt gebaut hast. Nicht dass am Ende heraus kommt, Deine Terrasse wurde nicht Bebauungsplan-konform gebaut und/oder die Grundflächenzahl wird überschritten.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben