ᐅ Grenzbebauung Gartenhütte NRW
Erstellt am: 10.09.20 09:32
Escroda14.09.20 18:36
Wickie schrieb:
Unsere Nachbarin hat der Abweichung zugestimmt. Meinst Du das?Ja. Also keine Baulast. Dann zählen zwar die vollen 10,70m, da aber die Grenze zur öffentlichen Grünfläche nicht addiert wird, kommt es ja hin.Wickie schrieb:
Also aus Deiner Sicht kein Problem, die Hütte so zu bauen?Ja, sofern es sich um eine öffentliche Grünfläche handelt. Im Bild steht zwar ein "ö", aber da ich nicht weiß, ob das ein Ausschnitt aus dem aktuellen rechtskräftigen Originalplan ist und ob das "ö" nicht doch für etwas anderes steht, solltest Du da Sicherheit schaffen.Wickie schrieb:
Bevor ich ein Häuschen für 2-3K EUR wieder abreisse, erkundige ich mich also einfachMach' das mal. Schaden kann es nicht, sofern Du wie genehmigt gebaut hast. Nicht dass am Ende heraus kommt, Deine Terrasse wurde nicht Bebauungsplan-konform gebaut und/oder die Grundflächenzahl wird überschritten.Wickie14.09.20 20:23
Danke für Deine Einschätzung. Sollte eigentlich alles Bebauungsplan konform sein aber vorsichtshalber...