ᐅ Grenzbebauung bei offener Bauweise - Nachbarzustimmung nötig?
Erstellt am: 10.09.18 18:31
EdStark10.09.18 18:31
Hi Experten,
ist eine Zustimmung der Nachbarn notwendig, wenn ich eine 9m Garage auf der Grenze baue? Laut Bebauungsplan ist eine offene Bauweise vorgeschrieben. Laut kurzer Recherche sind hier Nebenbauten wie Garagen ausgenommen.
Danke für eure Erleuchtung.
ist eine Zustimmung der Nachbarn notwendig, wenn ich eine 9m Garage auf der Grenze baue? Laut Bebauungsplan ist eine offene Bauweise vorgeschrieben. Laut kurzer Recherche sind hier Nebenbauten wie Garagen ausgenommen.
Danke für eure Erleuchtung.
Obstlerbaum10.09.18 19:50
Schau Dir Deine Landesbauordnung an. In BW darf man z.B. ohne Ausnahmegenehmigung nur 25qm Schnittfläche direkt an der Grenze bauen. Eine 9m lange Garage dürfte also Nichtmal 2,80 hoch sein.
EdStark10.09.18 20:02
In der Niedersächsische Bauordnung finde ich nichts zur offenen Bauweise.
Paragraph 22 beschreibt die Offene Bauweise allerdings wird von Häusern gesprochen, von Garagen keine Spur. Daraus schließe ich dass bei Garagen nichts zu beachten ist.
Paragraph 22 beschreibt die Offene Bauweise allerdings wird von Häusern gesprochen, von Garagen keine Spur. Daraus schließe ich dass bei Garagen nichts zu beachten ist.
Obstlerbaum10.09.18 20:28
Das ist im Anhang - Verfahrensfreie Baumaßnahmen geregelt. Für Garagen wird dort noch auf §62 verwiesen, etwas verwirrend strukturiert und formuliert das ganze...
EdStark10.09.18 20:34
Stehe immer noch auf dem Schlauch :/
Alex8510.09.18 21:08
Obstlerbaum kommt aus BW, EdStark aus HE und ihr diskutiert die Bauordnung auf Niedersachsen?
Dann mal viel Erfolg.
s. Wikipedia Definition "offene Bauweise".
Dann mal viel Erfolg.
s. Wikipedia Definition "offene Bauweise".
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