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ᐅ Glyphosat vom Nachbarn. Spritzgrenzen zu Wohnbebauung


Erstellt am: 02.10.17 12:24

A
Alex85
04.10.17 06:47
Einfach mal reden. Die Paragraphen aber im Keller lassen, das provoziert nur unnötig.
So ein Landwirt kann ein prima Kumpel sein. Die haben Zugriff auf jede Menge Helferlein, wenn mal ne Baumwurzel weg muss, die alte Hecke raus soll ...
K
kaho674
04.10.17 10:01
Ja, die Landwirte sind alle ganz toll. Aber dieser nicht. Wir haben 3 Landwirte als Nachbarn. 2 sind ganz toll. Aber der nicht. Ist aber wurscht, denn wir sehen den ja eh kaum. Und sein Feld bearbeitet er nicht mehr selbst, sondern die Genossenschaft.

Ich muss aber die gesetzlichen Grundlagen kennen, wenn ich mit jemanden sprechen will. Sonst geh ich da hin und weiß gar nicht, ob ich überhaupt im Recht bin.
K
kaho674
04.10.17 10:05
toxicmolotow schrieb:
Reden nennt man das? Aha. Hat dein Nachbar eigentlich Kinder?
Ach so, Du kannst nicht weiter lesen als bis da, dann bist Du erschöpft. Alles klar. Sonst wüßtest Du auch, dass der Nachbar 80 Jahre ist - seine Kinder, so er welche hat, sind dann schätzungsweise 50? Wen interessiert das?
T
toxicmolotof
04.10.17 14:48
Naja, bei mir scheint es keinen Deut besser zu sein als bei dir. Zumindest scheint es mit Querbezügen bei dir auch nicht weit her zu sein. Schließlich hast du es ja nicht so mit "Kindern".

Nun ist es aber so, dass dir hier niemand (mich eingeschlossen) etwas böses möchte. Im schlechtesten Fall will hier dir jemand hat nichts. Das ist aber kein Grund gleich persönlich zu werden. Du scheinst aber eine Art Mensch zu sein, die eine eigene, spezielle, nicht unbedingt der Allgemeinheit entsprechende Art an sich hat.

Damit muss entweder die Allgemeinheit oder aber du selbst umzugehen wissen. manche können das, manche nicht.

Fakt ist, deinen Erzählungen folgend, der andere hat einen Fehler gemacht. Dafür braucht es, so deine Darstellung stimmt, kein Gesetzbuch. Es dürfte auch dem letzten Landwirt* (* Beruf deiner Wahl einsetzen) klar sein, dass er fremdes Land nicht besprühen darf. Woran es gelegen hat müsst ihr gemeinsam rausfinden. Auch dafür musst du keine Gesetze kennen. Du merkst ziemlich schnell ob dieses Gespräch etwas bringt. Falls nicht, wird dir dieses Forum dann sowieso nicht mehr weiter helfen können.

Den Apell der Mäßigung empfehle ich dir daher ganz allgemein. Hier und anderswo.
K
kaho674
04.10.17 17:44
toxicmolotow schrieb:
Naja, bei mir scheint es keinen Deut besser zu sein als bei dir. Zumindest scheint es mit Querbezügen bei dir auch nicht weit her zu sein. Schließlich hast du es ja nicht so mit "Kindern".
Also wir schweifen hier total ab und es ist auch völlig unwichtig, aber mit Querbezug hat das 0 zu tun. Da ist kein inhaltlicher Zusammenhang, gar nix. Du wolltest nur stänkern. 🙂
toxicmolotow schrieb:

Nun ist es aber so, dass dir hier niemand (mich eingeschlossen) etwas böses möchte.
Jaja. 😉
toxicmolotow schrieb:

Fakt ist, deinen Erzählungen folgend, der andere hat einen Fehler gemacht. Dafür braucht es, so deine Darstellung stimmt, kein Gesetzbuch.
Ich denke, dass Problem ist: Für mich ist Glyphosat krebserregend. Also vergleichbar mit z.B. Asbest. Wenn jetzt Dein Nachbar 5m² Deines Landes mit Asbestschlacke durchtränkt, würdest Du dann auch mal ganz ruhig sagen: "Ähm hallo, ihr habt da bisschen rüber gesprüht"?

Nicht wirklich, oder? Das wär schon unangenehm, wenn Deine Kinder da noch spielen wollen oder Du Dein Mohrrübenbeet da geplant hattest. Da willst Du schon wissen, ob Du das für die Zukunft mit schlagenden Argumenten für immer vermeiden kannst, richtig?
Und so geht es mir bei Glyphosat.
S
schubert79
04.10.17 19:05
was willst du eigentlich mit dem Gespräch erreichen? Schadenersatz? Oder deinen Standpunkt nochmal darlegen bzw. verstärken?