ᐅ Glasschaden in der Form zulässig?
Erstellt am: 16.05.16 10:01
C
Caspar202018.05.16 10:24merlin83 schrieb:
Wenn ich alles richtig gemacht habe, dann habe ich diese gegoogelt und gelesen dass Muscheln erlaubt sind 🙁Das ist doch nicht mehr in Zone F, sondern H. Zumindest die rechte auf dem Bild (ist aber ein schwieriger Winkel)
merlin83 schrieb:
Anscheinend sei das nach Richtlinie zulässigalso das ist doch deutlich über der richtlinie. es ist doch normal, das man jeden mist immer nachweisen muss.wenn du das glück hast, die rechnung noch begleichen zu dürfen, ziehe den preis für 1 Fenster ab. in deutschland ist das ja so, das immer der der dumme ist, der vom anderen was will. wenn er das geld will, muss er dir beweisen, das das fenster in ordnung ist. hast du bereits bezahlt, musst du das beweisen. und hört mir auf mit rechthokospokos. umsonst gibts nichts in deutschland.
B
Bauexperte18.05.16 19:56GlasHandbuch -
**8.6 Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen
Diese Richtlinie wurde erarbeitet vom Technischen Beirat im Institut des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar und vom Technischen Ausschuss des Bundesverband Flachglas e.V., Troisdorf. Stand: Mai 2009
**Quelle: Glashandbuch; auch Grafik
----------------------
Ich bin aber immer noch Blond und kann die Aufnahme nicht richtig einschätzen. Ist die Muschel jetzt mitten im Glas oder am Rand? Die graue Latte (?) irritiert mich 😕
"F" wäre nicht zu beanstanden, da Rand; bei "H" (Scheibe) sieht die Welt ganz anders aus und der Erfüllungsgehilfe des Fensterlieferanten sollte nochmal nachdenken.
Grüße, Bauexperte

**8.6 Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen
Diese Richtlinie wurde erarbeitet vom Technischen Beirat im Institut des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar und vom Technischen Ausschuss des Bundesverband Flachglas e.V., Troisdorf. Stand: Mai 2009
**Quelle: Glashandbuch; auch Grafik
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Ich bin aber immer noch Blond und kann die Aufnahme nicht richtig einschätzen. Ist die Muschel jetzt mitten im Glas oder am Rand? Die graue Latte (?) irritiert mich 😕
"F" wäre nicht zu beanstanden, da Rand; bei "H" (Scheibe) sieht die Welt ganz anders aus und der Erfüllungsgehilfe des Fensterlieferanten sollte nochmal nachdenken.
Grüße, Bauexperte
es geht um die rechts muschel, welche nach den einbau noch zu sehen ist. damit ist diese NICHT am rand und somit nicht erlaubt. im grunde steht in der richtlinie, das die muschel nach den einbau nicht zu sehen sein darf.
und wie gesagt, solange man nicht bezahlt hat steht man recht gut da und es wäre ehrensache, mängelfreie ware abzuliefern. wenn man bezahlt hat muss man halt überlegen, ob es sich lohnt, deswegen jetzt das faß richtig heftig aufzumachen. wenn die nach ner vernünftigen mängelanzeige usw nicht reagieren, muss man halt überlegen, ob man die sache gerichtlich durchpeitschen will.
wo ist das fenster am ende? nen kellerfenster ist wohl weniger wild wie die repräsentative riesen glasfront im wohnzimmer.
ps: wer sagt eigentlich, das diese richtlinie überhaupt rechtlich gültig ist. das bauen nach DIN ist zb keine selbstverständlichkeit, außer diese wurde vertraglich vereinbart. irgendeine richtlinie ist auch nicht zwingend verbindlich, vor allen dann nicht, wenn es gar keine echte richtlinie ist sondern einfach nur so genannt wird.
und wie gesagt, solange man nicht bezahlt hat steht man recht gut da und es wäre ehrensache, mängelfreie ware abzuliefern. wenn man bezahlt hat muss man halt überlegen, ob es sich lohnt, deswegen jetzt das faß richtig heftig aufzumachen. wenn die nach ner vernünftigen mängelanzeige usw nicht reagieren, muss man halt überlegen, ob man die sache gerichtlich durchpeitschen will.
wo ist das fenster am ende? nen kellerfenster ist wohl weniger wild wie die repräsentative riesen glasfront im wohnzimmer.
ps: wer sagt eigentlich, das diese richtlinie überhaupt rechtlich gültig ist. das bauen nach DIN ist zb keine selbstverständlichkeit, außer diese wurde vertraglich vereinbart. irgendeine richtlinie ist auch nicht zwingend verbindlich, vor allen dann nicht, wenn es gar keine echte richtlinie ist sondern einfach nur so genannt wird.
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