ᐅ gilt Baulinie auch für Mauer / Einfriedung?
Erstellt am: 27.04.11 21:41
MODERATOR27.04.11 21:41
Hallo Dieter,
Als Definition für Baulinie fand ich: "Definiert den Abstand, den ein Neubau gegenüber Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen zu wahren hat."
Da die Bauvorschriften in der Schweiz nicht nur von Kanton zu Kanton, sondern auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein können, wäre es das beste, diesbezüglich bei der Gemeinde nachzufragen.
Als Definition für Baulinie fand ich: "Definiert den Abstand, den ein Neubau gegenüber Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen zu wahren hat."
Da die Bauvorschriften in der Schweiz nicht nur von Kanton zu Kanton, sondern auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein können, wäre es das beste, diesbezüglich bei der Gemeinde nachzufragen.
dieter124-128.04.11 13:36
Hallo Hertweck
Danke.
Neubau bezieht sich in der Definition also auf Hauptbauten (=Gebäude).
Viele Grüsse
Dieter
Danke.
Neubau bezieht sich in der Definition also auf Hauptbauten (=Gebäude).
Viele Grüsse
Dieter
MODERATOR28.04.11 14:00
Hallo nochmal, davon gehe ich aus; aber sicherer wäre es schon, bei der Gemeinde nachzufragen.
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