Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Girokonto für Bauherren finden
- Hauseingang gestalten
- Zaunarten und Eigenschaften
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Gartenpflege im Frühling – worauf achten
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Getrennte Apartments in einer Wohneinheit

Erstellt am: 11.01.24 21:10
N
NoName1
Hallo Zusammen,

wir sind gerade dabei unser Haus zu planen. 700qm Grundstück haben wir schon. Grundstück darf laut Bebauungsplan mit einen Einfamilienhaus oder einem Doppelhaus mit maximal zwei Wohneinheiten bebaut werden. Bis dato hatten wir 2 baugleiche Doppelhaushälfte geplant. Jeweils mit EG, OG + ausgebautes DG. Wären dann pro Seite ca. 170 qm Wohnfläche. Eine Hälfte selbst bewohnen, die andere Hälfte vermieten. Teilung der Grundstücke wäre laut Bebauungsplan übrigens nicht möglich (Mindestgröße Grundstück).

Soweit die Rahmenbedingungen. Jetzt ist mir die Tage eine Idee gekommen und ich würde gerne von euch wissen, ob man das so machen kann oder ob ich auf dem Holzweg bin:

Wie bereits erwähnt sind maximal zwei Wohneinheiten erlaubt. Kann mir aber jemand verbieten, dass ich eine Wohneinheit an mehrere Parteien vermiete? Ich hatte die Idee, die andere Doppelhaushälfte vom Grundriss so zu gestalten, dass man sie sowohl komplett als klassische Doppelhaushälfte als auch als getrennte Wohneinheiten (zB. 3-Zimmer-Wohnung im EG, 3-Zimmer-Wohnung im OG, 1,5-Zimmer-Wohnung im DG) bewohnen/vermieten könnte.

Ich würde mir dadurch folgende Vorteile erhoffen.
- Gestreutes Mietausfallrisiko durch drei statt einem Mieter
- Erwachsene Kindern könnten irgendwann eine der kleinen Wohnungen beziehen
- Wenn die Kinder aus dem Haus sind, können meine Frau und ich eine kleine Wohnung beziehen.

Vom Grundriss haben wir das schon durchgespielt und das wäre überhaupt kein Problem. Thema Nebenkosten (Strom, Heizung etc. ) haben wir auch schon eine Lösung. Ich bin mir nur unsicher bezüglich der Vorgabe im Bebauungsplan. Mir ist klar, dass ihr mir keinen juristischen Rat geben könnt aber mich würde mich über eine kurze Einschätzung eurerseits freuen. Kann mir das Amt da einen Strick draus drehen? Es wären natürlich auch dann auch ggf. 4 Briefkästen und 4 Klingeln an dem Haus.

Also, was meint ihr.

A - Klar! Kann man so machen. Du baust ja 2 Doppelhaushälfte. An wie viele Menschen du das dann vermietest ist dein Bier. Wichtig ist nur, dass es bei der Bauabnahme als nur zwei Wohneinheiten erkenntlich ist.

B - No way! Die vom Amt sind auch nicht auf der Brennsuppe dahergeschwommen. Selbst wenn bei der Bauabnahme alles gut läuft, wird das irgendwann auffallen und Ärger geben.

Liebe Grüße und Danke im Voraus!


PS: Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze vorgeschrieben. Vier Stellplätze bekommen wir hin.
RomeoZwo12.01.24 08:44
Tolentino schrieb:

Du kannst aber vermutlich an eine WG vermieten.
Klar geht das, die hat dann aber nur 1x Klingel, 1x Zähler usw. . Die Abrechnung erfolgt dann innerhalb der WG, da gelten einfachere Regeln als wenn man VM von separaten Wohnungen ist.
Tolentino12.01.24 09:45
Ja, klar!
Aber alles bis auf selbst in eine kleinere Wohnung ziehen (wobei vielleicht bis dahin der Beb-Plan auch angepasst wird), wäre ja trotzdem denkbar, sofern man Menschen findet, die dort in einer WG wohnen wollen.
Gibt aber neben Studenten und anderen jungen Leuten, die evtl lieber in der Stadt leben, auch andere Leute die einfach nicht alleine wohnen wollen.
Aber ja, es ist auf jeden Fall schon eingeschränkter.

Allgemein muss aber auch hier erwähnt werden, dass die Vermietung auch bei drei Wohnungen immer noch keine sinnvolle Geldanlage ist und als Finanzierungsbonus überhaupt nicht taugt. Also ich würde am Ende eher ein Haus bauen, dass jetzt passt und höchsten bei der Positionierung und dem Grundriss darauf achten, dass man evtl später noch ein Haus ran bauen kann, wenn denn die Kinder wirklich wollen. Auch das weiß man ja heute noch nicht. Vielleicht ziehen die nach Australien.
wohnungen