Gestaltung Treppenflur Mehrfamilienhaus

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hetjam9

Hallo, wir wohnen in einem 4-Parteien Mehrfamilienhaus.

Das ganze ist so geregelt, dass die beiden Wohnung im EG über einen eigenen Eingang verfügen.

Unsere Wohnung liegt im 1.OG und teilt sich einen Eingang samt Treppenaufgang zu der Wohnung im DG.
Im 1.OG, also auf unsere Ebene, befindet sich ebenfalls der Gemeinschaftstrockenraum, in dem befindet sich auch die gemeinsame Heizungsanlage.

Wenn die Bewohner im EG also diesen Raum nutzen wollen müssen sie unsere Eingang und unseren Treppenaufgang nutzen.

Jetzt die Frage:

Wie müssen die Treppen beschaffen sein, bzw. welche Breite / Höhe. Wir wohnen in Niedersachsen ... was ich bisher aus der Bauordnung herausbekommen habe ist wohl, dass es Unterschiede gibt ob es sich um 2 Wohnungen oder mehrere handelt! Vielleicht kann mir jemand mit meinem Anliegen weiterhelfen?

Vielen Dank!
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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