ᐅ Generalunternehmen verweigert Weiterbau - Wie dagegen vorgehen?
Erstellt am: 05.05.18 19:56
HilfeHilfe06.05.18 08:57
Zumal ihr am Anfang des Projekts steht ... wie soll das weitergehen
Boltiker06.05.18 13:43
Es geht nicht um diese 11 Tage. Es geht darum, dass der GU seine Verpflichtungen nicht nachgeht und von uns eine nachträgliche Änderung des Vertrages verlangt. Es klingt für mich wie eine Erpressung, wenn der GU nicht weiter bauen möchte, wenn wir die Vereinbarung nicht unterschreiben. Der GU hat zusammen mit dem Rohbauer Mist gebaut und will dafür nicht gerade stehen.
Nordlys06.05.18 16:59
Das ist auch genauso gemeint. Dein BU oder GU zeigt Dir nun wo der Hammer hängt, wenn Du nicht kooperativ mitarbeitest, sondern den Millimeterhermann machst. Wenn Du fertig werden willst, wirst Du die Machtverhältnisse anerkennen müssen. Im ernst, im Äussersten kündigt er einfach den Vertrag mit Euch und macht gat nichts mehr. Zack und weg. WelcherRichter wird ihn in wieviel Jahren zum Bauen zwingen! Lerne bitte, dass Du nur weiter kommst mit und nicht gegen die Firmen. Karsten
tomtom7906.05.18 17:09
Nordlys schrieb:
Das ist auch genauso gemeint. Dein BU oder GU zeigt Dir nun wo der Hammer hängt, wenn Du nicht kooperativ mitarbeitest, sondern den Millimeterhermann machst. Wenn Du fertig werden willst, wirst Du die Machtverhältnisse anerkennen müssen. Im ernst, im Äussersten kündigt er einfach den Vertrag mit Euch und macht gat nichts mehr. Zack und weg. WelcherRichter wird ihn in wieviel Jahren zum Bauen zwingen! Lerne bitte, dass Du nur weiter kommst mit und nicht gegen die Firmen. KarstenWas ist das für ein quatsch? Da baut jemand gelinde gesagt Blödsinn und der Bauherr soll seine Lapp halten ? Da sieht man wie schlecht die sind und was für eine Macht die Baufirmen haben.Alex8506.05.18 19:40
Genau deshalb ist es kein Quatsch, was nordlys schreibt. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Kannst ja nun einen auf Rumpelstilzchen machen, kommt bestimmt gut zum Beginn des Bauprojekts... aber wie gesagt, für diesen Modus einen Anwalt hinzu nehmen, um die Unterlage bewerten zu lassen (NICHT um diesen offen auftreten zu lassen, das wäre schon die nächste Eskalationsstufe!)
Knallkörper06.05.18 21:01
Ich verstehe das so: Der GU macht Pfusch an der Sohlplatte und versucht den auch noch zu vertuschen. Eine Bodenplatte zu verlängern ist alles andere als trivial. ICH hätte die kurze Bodenplatte sprengen lassen oder 20 Jahre Gewährleistung mit Bürgschaft verlangt. Sein GU will aber offenbar keinen vereinbarten Endtermin halten und außerdem, dass der Bauherr auf seine Rechte, die aus der Bauzeitverlängerung entstehen, verzichtet. Und dann soll er wohl noch auf "Minderungsansprüche" verzichten. Entweder kann der GU nachweisen, dass die Ausführung dem vertraglich geschuldeten entspricht und nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurde. Dann braucht er keinen Schadenersatz/Minderung fürchten. Wenn er nicht ordentlich gearbeitet hat, wäre es für den Bauherren doch unzumutbar, wenn eine Minderung ausgeschlossen wird. Nach meiner laienhaften Einschätzung geht die Eskalation klar vom GU aus. Hier nichts zu unternehmen ist der kürzeste Weg zu RTL2. Das hat doch mit Rumpelstilzchen nichts zu tun.
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