General-Unternehmer: Mehrkosten

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N

nano

Guest
Guten Tag,


Wir bauen derzeit ein Einfamilienhaus mit einem GU.


Es ergab sich folgendes Problem:
Diverse Mehrkosten-Verursachende Änderungswünsche haben wir mit dem Bauleiter besprochen. Diese wurden dann anschliessend von ihm auch weitergeleitet und in Auftrag gegeben, jedoch ohne uns vorher einen KV/Offerte einzuholen! Wir haben auch nie einen schriftlichen Auftrag formuliert und unterzeichnet!!
Und nun als er uns die Schlussabrechnung unterbreitete, mussten wir feststellen, dass wir teilweise auf enorm hohen Mehrkosten sitzen! Unserer Meinung nach ist so etwas ungerechtfertigt!
Hätten wir das vorher gewusst, dass diese Mehrkosten in dieser Höhe ausfallen, so hätten wir die eine oder andere Änderung bestimmt nicht realisiert, oder wenigstens Konkurrenz-Offerten eingeholt!

Was soll man da jetzt machen? Und wie sieht da die Rechtslage denn aus?
PS: Wir bauen nach SIA-118.

Danke und Gruss
 
K

kaster

Normalerweise wird ein Werkvertrag mit allem was man gerne möchte aufgesetzt, so dass man ein Kostendach für die definitiven Mehrkosten hat.

Was dann noch kommt sind beispielsweise Mehrkosten wie Plattenbeläge, Küche usw. Aber da haben wir uns immer eine bis zwei Offerten eingeholt, und wenn es uns zu teuer war, suchten wir halt nach einer günstigeren Lösung!
 
W

wabe

Die Frage ist natürlich, welcher Vertrag zugrunde liegt, einer auf Basis der VOB oder auf Basis des Baugesetzbuch.
Bei der VOB hat der Auftragnehmer vor Ausführung von Änderungen normalerweise Mehrkosten anzumelden. Ob dies der Bauleiter im Gespräch gemacht hat, könnte eine entscheidende Frage sein.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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