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ᐅ Geländer Treppen / Absturzsicherung Rampe


Erstellt am: 01.02.22 09:07

Robin7701.02.22 09:07
Guten Tag Zusammen,


ich habe eine Frage bezüglich der vorgeschriebenen Ausführung von Geländern, bzw. der notwendigkeit von Absturzsicherungen bei einer Rampe zum Hauseingang (Privatbereich).

Worum gehts:
Vor unserem neuen Mehrfamilienhaus befindet sich sowohl eine Treppe als auch parallel zum Haus eine Rampe für Rollstuhlfahrer (Außenbereich). Bei der Treppe ist rechts ein Geländer, auf der anderen Seite keines. Die gesamte Rampe und somit auch ein Teil der Stehfläche vor dem Haus verfügen über keine Absturzsicherung (Geländer).

Auf Nachfrage bei dem Bauunternehmen und bei dem Architekten sei das so in Ordnung. Ich empfinde das als gefährlich aufgrund der Absturzgefahr. Ich bräuchte allerdings verlässliche Quellen um dagegen vorzugehen.

Der Sachverhalt ist einmal in der Schemazeichnung dargestellt. Die Ansicht ist von vorne auf das Haus.


Schnittzeichnung eines Eingangbereichs mit Rampe und Treppe, Geländer und Absturzsicherung


Treppe:
Benötigt nicht eine Treppe dieser Breite (180cm) auf beiden Seiten ein Geländer? Höhenunterschied ist 90cm und somit auch eine entsprechend hohe Anzahl an Stufen.

Gibt es dafür eine Regelung / Norm auf die ich mich berufen kann?


Absturzgefahr 90cm:
Das "Podest" und die Rampe befinden sich auf einer Höhe von 90cm im Vergleich zu den Parkplätzen und der Straße. Der Höhenunterschied wird ausgeglichen durch L-Steine, die allerdings nicht weit über die Laufwege hinausragen. Dahinter fällt es mehr oder weniger senkrecht ab, was gerade im dunkeln auch nicht ersichtlich wird. Meiner Meinung nach müsste besonders im Bereich des Einganges überall eine Absturzsicherung angebracht sein, da man gerade im rechten Winkel zwischen Treppe und Rampe sehr leicht stolpern kann. Verletzungsgefahr bei 90cm sehr hoch meiner Meinung nach.

Gibt es dafür eine Regelung oder Norm auf die ich mich berufen kann?


Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Leider weiß ich auch nicht, an wen man sich wenden kann damit. Ich hoffe ich finde hier jemanden, der sich damit auskennt.


Vielen Dank und viele Grüße

Robin
Robin7701.02.22 09:44
Nachtrag:

Laut Bauzeichnung (auch für Baugenehmigung) soll die Rampe behindertengerecht gestaltet sein und dort ist auch ein Geländer eingezeichnet. Der Architekt sagte dies sei nur ein Beispiel.
Benutzer20001.02.22 10:52
Siehe DIN 18040 1/2. Diese gilt neben dem öffentlichen Bereich m.W. auch für den Mietwohnungsbereich.

Frage wird aber sein, was diese Rampe tatsächlich ist. Wenn behindertengerecht für Rollstuhlfahrer, dann sind Steigungswinkel, Längen, Bewegungspodeste, Führungen für die Rollen des Rollstuhls und natürlich auch die Absturzsicherung = Geländer zu beachten.

Rampenregelung: max 6% Steigung, Zwischenabsätze mindestens 150 cm, beidseitige Handläufe
Tamstar01.02.22 14:25
Zu Absturzsicherung allgemein:
Wenn ich in § 38 Musterbauordnung schaue (bzw. der entsprechende "Umwehrungen" Paragraph der Bauordnung deines Bundeslands), ggfs. in Verbindung mit der Anwendungsverordnung, steht da: Ab 1m muss es eine Absturzsicherung geben. Bei Treppen: ab 5 Stufen (in BW) oder auch 1m.
din 18040rampetreppegeländerabsturzsicherunghöhenunterschied