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ᐅ Gehweg beschädigt - Wer haftet?


Erstellt am: 20.10.2019 16:09

Egberto 21.10.2019 11:36
Eine Versicherung haftet grundsätzlich für die Fehler des Versicherungsnehmers. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit dürfte eher nicht vorliegen.

NatureSys 22.10.2019 08:47
Da bin ich nicht ganz der gleichen Meinung. Es könnte durchaus als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.

guckuck2 22.10.2019 09:39
Die Anfrage bei der Versicherung wird es klären.
Wer mit Planierraupen und 40 Tönner über Gehwege fährt, kann sich denken, was passieren wird.

Mottenhausen 22.10.2019 13:36
guckuck2 schrieb:

40 Tönner über Gehwege fährt, kann sich denken, was passieren wird.

sehe ich anders. Bei einem Gehweg macht eine Unterscheidung zwischen halb-kaputt, dreiviertel-kaputt und komplett-kaputt einfach keinen Sinn. Ich vermute aus rechtlicher Sicht gibts hier nur zwei definierte Zustände: "ganz" und "kaputt". Da er nachweislich (Fotos) bereits vorher kaputt war, ist durch das Befahren kein weiterer Schaden entstanden. Die Gemeinde wird die Sanierung wohl selbst tragen müssen, kann das Projekt aber ausufern lassen und sich ggf. über Anwohnerbeteiligung wieder etwas zurück holen, was am Ende teurer kommt, als wenn ihr den Fußweg selbst schnell neu machen lasst, bevor es alles eskaliert.

Mein Vorschlag wäre: gar nicht lang fackeln: Schuttcontainer, alles rein, Bautrupp Bulgaren, abrütteln & Pflastern. So schnell wie möglich, bevor noch detaillierte Ansprüche seitens der Gemeinde formuliert werden.

Trademark 22.10.2019 22:35
Nur wird der Trupp Bulgaren vermutlich keine zertifizierte Baufirma sein. Da hat die Gemeinde anscheinend schon detaillierte Ansprüche formuliert. Vielleicht mal versuchen herauszufinden um welche Summe es dabei geht?

ypg 22.10.2019 22:46
guckuck2 schrieb:

Wer mit Planierraupen und 40 Tönner über Gehwege fährt, kann sich denken, was passieren wird.

Und gerade auch, wenn sie eh schon ne Macke haben. Da hätte man wohl noch sorgfältiger sein müssen oder gleich bei der Gemeinde hätte vorsprechen und sich einigen müssen.
versicherungfahrlässigkeitansprüche