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ᐅ Gehweg beschädigt - Wer haftet?


Erstellt am: 20.10.19 16:09

guckuck220.10.19 22:15
apokolok schrieb:

Typischer Fall für die Bauherrenhaftpflicht.
Gut, dass du das ordentlich dokumentiert hast.
Melden, Fotos übergeben, Versicherung und Gemeinde machen lassen.

Wenn eine Baustelle über einen Gehweg angefahren werden muss, sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen erforderlich.
Wenn sehenden Auges die Beschädigung in Kauf genommen wurde, ist das alles, nur kein Versicherungsschaden.
Nordlys20.10.19 22:30
Wollen wir solche Urteile nicht lieber der Versicherung überlassen? Und ggf. einem Anwalt?
guckuck221.10.19 06:15
Nordlys schrieb:

Wollen wir solche Urteile nicht lieber der Versicherung überlassen? Und ggf. einem Anwalt?
Jup, lass uns das Forum schließen. Es ist offensichtlich obsolet.
Nordlys21.10.19 09:41
Du hast das nicht verstanden. was soll der TE denn mit Deiner Aussage, dass sei sicher kein Versicherungsfall, anfangen? Sich trollen, nicht der V. melden, gemeldeten Antrag zurück ziehen mit einem mea culpa oder was?
Man kann auch sagen: Rechne ggf. damit, das die V. aus xy Gründen ablehnen wird. Das klingt viel weniger vorwurfsvoll. Karsten
guckuck221.10.19 10:20
Nordlys schrieb:

Du hast das nicht verstanden. was soll der TE denn mit Deiner Aussage, dass sei sicher kein Versicherungsfall, anfangen? Sich trollen, nicht der V. melden, gemeldeten Antrag zurück ziehen mit einem mea culpa oder was?
Man kann auch sagen: Rechne ggf. damit, das die V. aus xy Gründen ablehnen wird. Das klingt viel weniger vorwurfsvoll. Karsten

Ach Nordlys. Lies den Thread einfach noch mal in chronologischer Abfolge.

Die von dir erwünschte Sanftmütigkeit war Gegenstand meiner ersten Antwort. Daraufhin reagierte ein anderer User, dies sei ein ganz typischer Versicherungsschaden. Der TE freut sich, das wollt er wohl gerne lesen.
Danach werde ich direkter.

Der TE soll sich mental darauf einstellen, dass er zumindest einen Großteil des Schadens wirds selber tragen müssen. Die Beschädigung ist vermeidbar und vorhersehbar gewesen. Das ist seine Aufgabe als Bauherr. Er kann jetzt bei der Versicherung bitten, klar, Versuch macht kluch. Ich würde mir da aber nicht viel von erhoffen.
HilfeHilfe21.10.19 10:36
welchen wert haben den alte abgrebochene, abgeranste Fliesen im Außenbereich ??
versicherungsschadenbeschädigung