ᐅ Gastherme ohne Solar möglich?
Erstellt am: 11.01.2016 15:24
futtinger 14.01.2016 13:29
Yvonne welches Problem hast du denn?
wenn ich durch erhöhte dämmungspraktiken die Energieeinsparverordnung einhalte und dadurch auf die st verzichten kann...wo ist das betrug?
genauso wenn mir der Architekt das Gebilde abzeichnet und das Bauamt es durchwinkt...wo ist das betrug?
habe t 10 verbaut
wenn ich durch erhöhte dämmungspraktiken die Energieeinsparverordnung einhalte und dadurch auf die st verzichten kann...wo ist das betrug?
genauso wenn mir der Architekt das Gebilde abzeichnet und das Bauamt es durchwinkt...wo ist das betrug?
habe t 10 verbaut
andimann 14.01.2016 13:38
T 10? Ich denke, dann kannst du jede Überlegung, ob du auf legale Weise die ST los wirst, direkt wieder einstellen. Mit einer 36 er Wand bist du bei einem U Wert irgendwo bei 0,25. Kann mir nicht vorstellen, wie du da auf die 85 % Regel kommen könntest.
futtinger 14.01.2016 14:00
ein geplante "normaler" Pelletofen spielt vermutlich in der Berechnung keine rolle oder? er ist nicht wassergeführt...
andimann 14.01.2016 14:13
Uff, nun überschätzt du meine Energieeinsparverordnung Kenntnisse deutlich. Ich habe die Berechnungsvorschriften nur mal überflogen. Ich habe in Erinnerung, dass ein Ofen durchaus in die Berechnung eingeht weil man davon ausgeht, dass man ihn auch benutzt. (und damit jede Menge Dreck und Feinstaub in die Luft jagt. Aber das ist ja "guter" Dreck, im Gegensatz zu den nahezu vollkommen schadstofffreien Abgasen einer Gasheizung. Das ist per Definition "böser" Dreck.... Herr, schmeiß Hirn vom Himmel).
Ich glaube ob Wassertasche oder nicht machte keinen Unterschied.
Aber das ist alles rumraten. Dein Energieeinsparverordnung Mensch muss das rechnen, mit mal eben abschätzen ist da nichts. Ich kann es mir bei einer 0,25 U-Wert Wand zwar nicht vorstellen, dass du irgendwie auf 85 % kommst, aber wer weiß? Rechnen ist angesagt!
Gruß,
Andreas
Ich glaube ob Wassertasche oder nicht machte keinen Unterschied.
Aber das ist alles rumraten. Dein Energieeinsparverordnung Mensch muss das rechnen, mit mal eben abschätzen ist da nichts. Ich kann es mir bei einer 0,25 U-Wert Wand zwar nicht vorstellen, dass du irgendwie auf 85 % kommst, aber wer weiß? Rechnen ist angesagt!
Gruß,
Andreas
ypg 14.01.2016 14:47
futtinger schrieb:
wenn ich durch erhöhte dämmungspraktiken die Energieeinsparverordnung einhalte und dadurch auf die st verzichten kann...wo ist das betrug?Sofern ich mich erinnere, erwähnst Du mit keiner Silbe erhöhte Dämmungsmöglichkeiten, sondern sprichst von erhöhten Kosten, auf die Du keine Lust hast und hoffst, das das keiner überprüft.
futtinger schrieb:
ich habe bereits mit andere "Fachleuten" gesprochen. die einen meinten kein Problem, andere meinten es drohe eine strafe...das Bauamt würde das nicht prüfen, der Schornsteinfeger aber...dann hab ich den gefragt....er würde das auch nicht prüfen...Meine two Cents: eine Vorinstallation für eine Nachrüstung plus jetzige Dämmung, die die erforderten 15% ausgleichen ist noch teurer als gleich eine Solarthermieanlage darauf.
Bieber0815 14.01.2016 21:20
Die hier stückweise vorgebrachten Informationen bringen kein Licht ins Dunkel. Lass das jemanden nachrechnen und stelle dem alle Informationen zur Verfügung. Lass Dich dann über die verschiedenen Möglichkeiten beraten. Das wird vermutlich Geld kosten, aber dann weißt Du wenigstens, was nötig und was möglich ist.
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