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ᐅ Gastherme ohne Solar möglich?


Erstellt am: 11.01.2016 15:24

Bieber0815 11.01.2016 21:03
lastdrop schrieb:
Bei uns wurde sehr wohl vom Bauamt die Einhaltung der Energieeinsparverordnung geprüft.
Anhand der Pläne bei Einreichung oder nach Fertigstellung durch Vorort-Termin? Hast Du sie in Dein Haus gelassen?

lastdrop 11.01.2016 21:10
Wie wpic schon sagte, der Nachweis muss ja nach geführt werden. Bei uns durch Berechnung des GU und Bestätigung meiner Unterschrift.

Bei uns kam die schriftliche Anfrage des Bauamts drei Jahre nach Einzug der Ersteigentümer.

andimann 11.01.2016 21:23
@TE: Real wird vermutlich nichts passieren, wenn du schlicht und einfach keine Solaranlage installierst. Das Bauamt wird hoffentlich wichtigeres zu tun haben also so einen Kleinsch**** zu kontrollieren. Nur wenn du in deiner Nachbarschaft irgend so einen Obererbsenzähler/Möchtegernblockwart hast, der in seiner Freizeit kontrolliert, ob denn seine Nachbarn auch brav ihren Müll trennen oder nicht womöglich ein Fetzen Papier in deinem gelben Sack gelandet ist, kannst du ein Problem bekommen. Und solche Typen gibt es leider häufiger mal....


Mal 'ne blöde Überlegung: Wenn ich das richtig verstanden habe, wird eigentlich bei allen Schornsteinfegermessungen nur die korrekte Funktion/Abgastemperaturen/Abgaswerte der eigentlichen Heizung überprüft. Wenn man also wirklich nur einen Solarthermie-dummy auf's Dach nagelt, müsste man damit ja eigentlich die rechtliche Grauzone schon verlassen haben in Richtung Legalität...?

Damit hast du ja eine ST installiert. Dass das Teil auch funktionieren muss steht doch eigentlich nirgends?!? Du darfst ja auch die Umwälzpumpe deiner funktionierenden Solarthermie-Anlage abschalten und sie so außer Betrieb nehmen.


Unproblematischer ist es allerdings in den sauren Apfel zu beißen und das Geld für die ST zum Fenster rauszuwerfen. Da du die Leitungen und den bivalenten Wärmespeicher ohnehin vorsehen musst, sind das auch keine 5000 sondern vermutlich nur 3000 Euro.


Viele Grüße,


Andreas

Bauexperte 11.01.2016 21:36
andimann schrieb:

Wenn man also wirklich nur einen Solarthermie-dummy auf's Dach nagelt ...
Wenn da nicht die lästige Nachweisführung wäre, das die Vorgaben der Energieeinsparverordnung/des EEWärmG eingehalten worden sind ....

Grüße, Bauexperte

jx7 12.01.2016 10:31
Zur 85%-Regelung (Gastherme ohne Solarthermie durch Unterschreiten der Energieeinsparverordnung-Grenzwerte um 15 %) gibt es übrigens einen anderen Thread:

f-pNo 12.01.2016 11:22
andimann schrieb:
@TE: Real wird vermutlich nichts passieren, wenn du schlicht und einfach keine Solaranlage installierst. Das Bauamt wird hoffentlich wichtigeres zu tun haben also so einen Kleinsch**** zu kontrollieren. Nur wenn du in deiner Nachbarschaft irgend so einen Obererbsenzähler/Möchtegernblockwart hast, der in seiner Freizeit kontrolliert, ob denn seine Nachbarn auch brav ihren Müll trennen oder nicht womöglich ein Fetzen Papier in deinem gelben Sack gelandet ist, kannst du ein Problem bekommen. Und solche Typen gibt es leider häufiger mal....

Hm - bei uns ist das Bauamt durch das Baugebiet gegangen und hat sich einiges angesehen.
Dies führte auch dazu, dass ein Bauherr die Aufforderung erhielt, sein Dach nochmals wegen zu großen Dachüberstand komplett aufzunehmen und neu zu setzen. Ob er dies abwenden, oder ggf. in eine Geldstrafe umwandeln konnte, weiß ich nicht - allerdings ganz so blöd und blind ist das Bauamt nicht, wie manch einer gerne annimmt.
bauamtsolarthermiedachenergieeinsparverordnung