S
Schmitt-777
Guten Abend,
unser Haus wurde vor ca. 1 Jahr übergeben. Wir sind also noch innerhalb der Gewährleistung von 5 Jahren. Unser Haus hat eine "normale" Heizkörper-Heizung. Nachträglich haben wir von einer anderen Heizungs-Firma als derjenigen des Bauträgers eine Fußbodenheizung legen lassen. Jetzt behauptet die Heizungsfirma, die die ursprüngliche Heizung im Auftrag des Bauträgers eingebaut hat, dass wir jegliche Gewährleistungsansprüche an der Heizung durch den Einbau einer Fußbodenheizung (nur im EG) verloren hätten.
Können Sie uns sagen, ob dem so ist? Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Danke
unser Haus wurde vor ca. 1 Jahr übergeben. Wir sind also noch innerhalb der Gewährleistung von 5 Jahren. Unser Haus hat eine "normale" Heizkörper-Heizung. Nachträglich haben wir von einer anderen Heizungs-Firma als derjenigen des Bauträgers eine Fußbodenheizung legen lassen. Jetzt behauptet die Heizungsfirma, die die ursprüngliche Heizung im Auftrag des Bauträgers eingebaut hat, dass wir jegliche Gewährleistungsansprüche an der Heizung durch den Einbau einer Fußbodenheizung (nur im EG) verloren hätten.
Können Sie uns sagen, ob dem so ist? Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Danke